Das Schutzgebietsnetz in München soll ausgebaut werden, um parallel zur baulichen Entwicklung auch weitere Lebensräume zu sichern, die hohe Bedeutung für die Biodiversität, des Stadtklimas sowie für die naturnahe Erholung haben. Dementsprechend hat der Stadtrat die Untere Naturschutzbehörde in einem Grundsatzbeschluss u.a. beauftragt, die Landschaftsschutzverordnung zu novellieren, indem bereits bestehende Landschaftsschutzgebiete hinsichtlich ihres Umgriffs und der Verordnung den heutigen Anforderungen angepasst werden und auch neue Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden sollen.
Darüber hinaus sollen weitere „Geschützte Landschaftsbestandteile“ unter Schutz gestellt werden. Bei diesen ist zu beachten, dass durch eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes seit 2015 die Ausweisung größerer Bereiche (größer 10 Hektar) in die Zuständigkeit der Regierung von Oberbayern fällt. Hier wurde die Untere Naturschutzbehörde beauftragt, unterstützend tätig zu werden.
Zu dem stadtweiten Netz von naturschutzrechtlichen Schutzgegenständen gehören auch die Naturdenkmäler. Erst kürzlich, am 6. Juli 2021, hatte der Stadtrat die Naturdenkmalverordnung für Bäume novelliert. In Zukunft sollen nunmehr auch Quellen durch eine eigene Naturdenkmalverordnung geschützt werden.
Für alle Objekte und Flächen sind jeweils gesonderte Unterschutzstellungsverfahren notwendig, in deren Rahmen auch betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger, anerkannte Naturschutzvereinigungen und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit erhalten, sich mit Anregungen und Einwendungen einzubringen. Das letzte Wort hat dann jeweils der Stadtrat bei den endgültigen Beschlüssen über die Schutzgebiete und Schutzgegenstände.