Vorbildlicher Baumschutz – U5 Ausbau zwischen Laimer Platz und Pasing
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Florian Schönemann, Christian Smolka, Sibylle Stöhr (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Christian Köning, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster (SPD/Volt-Fraktion) vom 25.3.2022
Antwort Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer:
Sie haben am 25.3.2022 Folgendes beantragt:
„Das Baureferat wird gebeten, bei der Wiederherstellung der Umgriffsflä- chen des U5 Ausbaus zwischen Laimer Platz und Pasing möglichst viele Bäume zu pflanzen. Ziel ist es, das Grünvolumen der unvermeidbaren Fällungen v. a. in der Gotthardstraße auszugleichen analog zum StR-Antrag Nr. 20-26/A 02251.
Wenn – wie im vorliegenden Fall – grünvolumengleiche Nachpflanzungen vor Ort nicht möglich sind, soll die Stadt mit Ersatzpflanzungen an anderen Orten im Stadtviertel und im weiteren Stadtgebiet einen Ausgleich schaffen. Daher sollen folgende naheliegende Straßen begrünt werden: -Baumpflanzungen auf bereits entsiegelten Flächen (Grünanlagen) unter Beachtung der 75 vorläufig eingegangenen Vorschläge für Baumstand- orte durch den BA 25.
-Einzelbaumpflanzungen an Kreuzungen und Einmündung in der
- Camerloherstraße
- Friedenheimer Straße (bis auf Nordteil)
- Hans-Thonauer-Straße (zw. Fachner- und Nördlinger Straße)
- Ludwig-Richter-Straße (zw. Lautensack- und Straubinger Straße)
- Rappstraße (zw. Reutter- und Agricolastraße)
- Senftenauerstraße (zw. Willibald- und Byecherstraße)
- Willibaldstraße (zw. Hartel- und Senftenauerstraße ostseitig)
-Schaffung von Baumreihen in Grünstreifen in den Straßen der Umgebung auch durch schrittweise Umwandlung von Parkstreifen z. B.:
- Agnes-Bernauer-Straße (östl. der Fürstenrieder Straße)
- Hans-Thonauer-Straße
- Landsberger Straße (nördl. und südl. Anliegerstraßen)
- Mitterhoferstraße
- Perhamerstraße
Zudem sollen angesichts der Vielzahl an Fällungen in der Gotthardstraße Jungbäume von besonders hoher Qualität (Stammumfang, Alter) gepflanzt werden, um die Aufenthaltsqualität und das Mikroklima schneller wieder aufzuwerten.Nur durch eine Erhöhung der Anzahl und der Qualität der Nachpflanzungen ist eine Annäherung an eine grünvolumengleiche Nachpflanzung möglich. Alle Pflanzungen sollen, wo möglich, bereits vor Einweihung der U5 Verlän- gerung erfolgen. Bei den genaueren Standortplanungen ist der Bezirksaus- schuss mit einzubinden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 25.3.2022 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Grundsätzlich sind die naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellt und wurden bereits im Zuge der Planfeststellungsverfahren für die U5-Verlängerung nach Pasing verbindlich festgesetzt.
So ist als Ausgleichsmaßnahme innerhalb des Kreuzlinger Forstes eine ca. 1,3 ha große Waldfläche mit vorrangig Biotop- und Artenschutzfunktion festgesetzt, mit dem Ziel, die Entwicklung eines möglichst arten- und strukturreichen naturnahen Bestands zu realisieren.
Zum anderen ist beauflagt, eine zeitnahe Wiederherstellung des Grünvolumens in und entlang der Gotthardstraße vorzusehen. Nach der Beendigung der Wiederbegrünungsmaßnahme ist eine Baumbilanz vor und nach dem Bau der U-Bahn-Strecke zu erstellen, die den Erfolg der Wiederbegrünungsmaßnahme nachweist.
Das Baureferat wird im Rahmen der Wiederherstellung der Umgriffsflächen des U5-Ausbaus durch die Pflanzung von möglichst vielen und bereits großen Bäumen frühzeitig ein möglichst großes Grünvolumen schaffen. Es ist vorgesehen, bereits bei der Pflanzung Bäume mit einem Stammumfang von 30 bis 40 cm und einer Höhe von über 7 m zu verwenden und damit deutlich über die im landschaftspflegerischen Begleitplan als Mindestpflanzgröße festgesetzten 20 bis 25 cm Stammumfang hinauszugehen.Des Weiteren wird das Baureferat auch bei der Wiederherstellung der Privatgrundstücke auf die Grundstückseigentümer*innen einwirken, dass eine möglichst hohe Anzahl von Bäumen und Großsträuchern in großen Qualitäten gepflanzt wird.
Die konkrete Anzahl realisierbarer Baumpflanzungen hängt jedoch von der Konzeption für die Aufteilung des neuen, wieder herzustellenden Straßenraumes ab, auf deren Grundlage dann die konkrete Planung erfolgen kann. Dabei wird geprüft, ob z. B. durch Umwandlung von Parkplätzen eine weitere Begrünung erfolgen kann. Die spätere Planung zur konkreten Ausgestaltung der Straße wird dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt.
Baumpflanzungen auf bereits entsiegelten Flächen (Grünanlagen)
Das Baureferat hat im Oktober 2020 alle Bezirksausschüsse wegen deren spezieller Ortskenntnis gebeten, Vorschläge für zusätzliche Baumpflanzungen im öffentlichen Raum vorzulegen. Insgesamt wurden von allen 25 Bezirksausschüssen 1.200 Vorschläge für mehr als 2.000 Baumpflanzungen gemacht. Vom Bezirksausschuss 25 Laim sind hierzu 79 Vorschläge für potentielle neue Baumstandorte eingegangen. Davon befinden sich 17 Standorte in Grünanlagen. Die noch laufende Machbarkeitsuntersuchung hat für diese Standorte bereits ergeben, dass an diesen Stellen ca. 30 Bäume neu gepflanzt werden können.
Die gesamte stadtweite Untersuchung wird Ende des Jahres abgeschlossen sein. Das Ergebnis und die für die Pflanzungen erforderlichen Ressourcen werden dann dem Stadtrat vorgelegt.
Einzelbaumpflanzungen an Kreuzungen und Einmündungen in angrenzenden Straßen sowie Schaffung von Baumreihen durch Umwandlung von Parkstreifen
Auch für bereits versiegelte Flächen im öffentlichen Raum sind vom Bezirksausschuss 25, im Rahmen der oben genannten Aufforderung an die Bezirksausschüsse, Vorschläge für zusätzliche Baumpflanzungen eingegangen. Aktuell werden diese, ebenso wie die Vorschläge in Grünanlagen, im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft.
Bei den von Ihnen genannten Kreuzungen und Straßen handelt es sich zum größten Teil um neue Vorschläge, die einer genauen Prüfung bedürfen. Bei der Ermittlung von möglichen zusätzlichen Baumstandorten innerhalb des versiegelten Straßenraums ist im ersten Schritt immer eine umfangreiche technische Untersuchung nötig. Im Hinblick auf die Spartenlage, die Entwässerung, die vorhandene Verkehrsraumaufteilung und einer daraus resultierenden Bewertung des baulichen Aufwandes wird das Baureferat daher die genannten Standorte prüfen. In Zusammenarbeit mit dem Mobili-tätsreferat wird daraufhin auch ein möglicher Stellplatzentfall bei grundsätzlicher Eignung für Baumpflanzungen untersucht. Über das Ergebnis wird im Rahmen des Beschlusses zur Oberflächenwiederherstellung berichtet und dort auch über das weitere Vorgehen entschieden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.