Am Sonntag, 20. November, ist der internationale Tag der Kinderrechte. Vor 33 Jahren, am 20. November 1989, hatte die Vollversammlung der Vereinten Nationen die „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ beschlossen. Alle Kinder auf der Welt erhielten damit verbriefte Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Überleben, auf Entwicklung, auf Schutz und Beteiligung. Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Um ein sichtbares Zeichen für die Wahrung der Kinderrechte zu setzen, beleuchtet die Stadt München das Rathaus an diesem Tag sonst immer in blauer Farbe. Ausnahmsweise wird in diesem Jahr aus Energiespargründen darauf verzichtet.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Gerade aber in den vergangenen beiden Jahren waren die massiven Einschränkungen für Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie nicht nur für sie selbst, sondern auch für ihre Eltern, die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Schulen eine große Herausforderung, um das Recht auf Schutz sowie eine positive soziale, kognitive und körperliche Entwicklung sicherzustellen. Die Infektionsschutzmaßnahmen waren für junge Menschen nicht nur unangenehm und frustrierend, sondern wirken bis heute nach, was aktuelle Studien mit Verweis auf die durch Entwicklungshemmnisse entstandenen psychosozialen Schädigungen belegen. Der internationale Tag der Kinderrechte soll dies deshalb in diesem Jahr erst recht in den Fokus rücken.“ 2022 hat es wieder viele Möglichkeiten für junge Menschen gegeben, gemeinsam zu feiern und Kontakte mit Gleichaltrigen zu knüpfen. Dabei haben unter anderem die Kinderbeauftragten der Bezirksausschüsse die Kinderrechte zum Anlass genommen, um Aktionen für Kinder und Jugendliche ins Leben zu rufen.
Kinderreporter*innen interviewten im Rahmen der „Roten Teppich“-Aktion auf dem Kinder-Kultur-Sommer die Kinder- und Jugendbeauftragten aus den Bezirksausschüssen und veröffentlichten ihre Reportage in der stadtweiten Münchner Kinderzeitung.
Auch die Aktionen zu „Let‘s Play“ im Münchner Waisenhaus sind Beispiele für eine positive Umsetzung von Kinderrechten. Mit den angehenden Erzieher*innen der „Heimerer FAKS“ erleben die Kinder an verschiedenen Spielstationen, wieviel Spaß und Freude gemeinsames Spiel und gemeinsame Begegnung bereiten kann.
Die Landeshauptstadt München hat als erste deutsche Großstadt im Jahr 2001 die „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ ausdrücklich zur Grundlage der städtischen Kinder- und Familienpolitik gemacht. Doch auch schon viele Jahre davor spielten Kinderrechte in der Stadt eine wichtige Rolle. Alle 25 Münchner Stadtbezirke haben ehrenamtliche Ansprechpartner*innen für Kinder und Jugendliche, die eng mit dem Stadtjugendamt zusammenarbeiten und mit dazu beitragen, dass in den Münchner Stadtbezirken Kinderfreundlichkeit stetig verbessert wird.