Der Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München wird am 19. März 2023 neu gewählt. Er vertritt die Interessen der rund 446.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in München. Kandidat*innen, die zur Neuwahl des Gremiums antreten möchten, können sich in der Sprechstunde des Migrationsbeirats
- am Mittwoch, 23. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr online über Webex,
- am Mittwoch, 30. November, von 16.30 bis 17.30 Uhr in der Sendlinger Straße 1, 3. Stock, Zimmer 321.
über Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Kandidatur informieren. Weitere Sprechstunden finden auch in den darauffolgenden Monaten bis einschließlich Februar 2023 statt.
Interessent*innen registrieren sich bitte bis spätestens 12 Uhr des Tages, an dem die Sprechstunde stattfindet, per E-Mail an migrationsbeirat@muenchen.de und erhalten anschließend die Zugangsdaten für die Videokonferenz.
Wahlvorschläge für die Wahl des Migrationsbeirats können vom 28. November bis 9. Januar 2023 beim Wahlamt eingereicht werden. Jede*r Wahlberechtigte kann sich der Liste eines bestehenden Wahlvorschlags anschließen oder einen eigenen Wahlvorschlag mit höchstens 40 Kandidat*innen gründen – so viele stimmberechtigte Mitglieder hat der Migrationsbeirat. Jede Liste benötigt mindestens 40 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, die nicht selbst kandidieren, um zur Wahl zugelassen zu werden. Die Wahlvorschläge müssen auf Formblättern eingereicht werden, die im Wahlamt angefordert werden können. Wahlberechtigt und wählbar sind Ausländer*innen sowie – auf Antrag – Personen, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, und Eingebürgerte, sofern die Einbürgerung am Wahltag nicht länger als zwölf Jahre zurückliegt Alle Wähler*innen müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens seit einem halben Jahr ihren Lebensmittelpunkt in München haben.
Weitere Infos zur Wahl des Migrationsbeirats gibt es unter http://www.migrationsbeirat-muenchen.de sowie unter http://www.wahlamt-muenchen.de