You never walk alone …. oder vielleicht doch eine vertane Chance?
Anfrage Stadträtin Alexandra Gaßmann (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 23.8.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 23.8.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Die Landeshauptstadt München hat im Herbst 2019 (27.11.2019 ‚München gegen Armut – Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut‘, Sitzungsvorlage Nr. 14 – 20/V 16433) beschlossen, eine umfangreiche Energieberatung und auch die Herausgabe von sogenannter ‚Weißer Ware‘ (Kühlschränke, Kühl-/Gefrierkombinationen, Herde, Waschmaschinen und in bestimmten Ausnahmefällen auch Spülmaschinen und Trockner) für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten.
Inzwischen ist die Energieberatung sehr gut angelaufen. Die inzwischen so hohen Energiekosten sorgen dafür, dass immer mehr Menschen auch gerne die Beratung in Anspruch nehmen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 23.8.2022 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Frage 1:
Laut Sozialreferat ist das kostenlose Angebot für Haushalte mit geringem Einkommen in München ausreichend. Auch bei steigendem Bedarf reichen die Beratungskapazitäten noch aus. Wie erklärt sich dann die aktuelle Wartezeit von einem halben Jahr?
Antwort:
In München werden drei kostenlose Energieberatungen für Haushalte mit geringem Einkommen angeboten. Zwei davon werden von der Landes-
hauptstadt München gefördert. Dies sind der „Stromspar-Check Kommunal“ der Caritas München Stadt und die „Sozialpädagogisch begleitete Energieberatung für Haushalte mit Energieschulden“ des Instituts für sozialpädagogische Arbeit in München (I.S.AR).
Die Stadtwerke München (SWM) bieten mit dem „Beratungsservice für Geringverdiener*innen“ ein weiteres Projekt an.
Nach Auskunft der oben genannten Anbieter*innen der Energieberatung gibt es wenn dann nur einzelfallbezogen längere Wartezeiten. Die SWM teilten uns dazu mit: „Die im Punkt 1 der Stadtratsanfrage dargestellte Wartezeit von einem halben Jahr für das SWM Angebot der „kostenlosen Energieberatungen für Haushalte mit geringem Einkommen“ gibt es nicht. Die SWM haben das Ziel, alle Beratungsanfragen möglichstzeitnah zu erledigen. Die konkrete Bearbeitungsdauer ist immer auch abhängig von der Flexibilität, Erreichbarkeit und Kooperation der Haushalte.“ Die SWM führen zu Interessent*innen, zu denen direkter Kontakt besteht (zum Beispiel über die Hotline der SWM oder bei Veranstaltungen), weiter aus:
„Diese Personengruppe bekommt sofort ein Terminangebot. In der Regel ist dies ein Beratungstermin innerhalb der nächsten 14 Tage. Nimmt der Haushalt den Termin an wird die Beratung mit dieser sehr kurzen Vorlaufzeit durchgeführt. Längere Vorlaufzeiten entstehen, wenn Interessent*innen diesen und weitere Terminvorschläge ablehnen oder von vorne herein einen späteren Termin wünschen.“
Zu Interessent*innen, mit denen erst Kontakt aufgenommen werden
muss (zum Beispiel Anfragen über die Sozialbürgerhäuser oder Beratungsstellen), kann es etwas länger dauern.
Laut den SWM ist „Die Vorlaufzeit (ist) in diesem Fall davon abhängig, wie schnell der Haushalt zur Terminvereinbarung erreicht werden kann. Hier kann es aufgrund fehlender oder inaktueller Kontaktdaten und ausbleibender Rückrufe durch die zu Beratenden zu Verzögerungen bei der Terminvereinbarung kommen.“
Insgesamt ziehen die SWM das Fazit: „Seitens der SWM kann das Beratungsangebot in den Ferienzeiten ressourcenbedingt etwas eingeschränkt sein, allerdings gehen in dieser Phase üblicherweise die Anfragen ohnehin zurück. 2022 wurde auch bewusst auf die Beratungspause im August verzichtet.“
Seit Anfang 2020 sind die Beratungsleistungen bei den von der Landeshauptstadt München geförderten Energieberatungen („Stromspar-Check Kommunal“ der Caritas München Stadt und die „Sozialpädagogisch begleitete Energieberatung für Haushalte mit Energieschulden“ des I.S.AR. zurückgegangen. Nach Auskunft der Durchführenden war die Ursache hierfür die Pandemie und ihre Folgen. Zum einen ging die Nachfrage bei den Bürger*innen zurück. Hausbesuche von Berater*innen waren nicht erwünscht. Zum anderen fielen auch die ehrenamtlichen Berater*innen der Caritas München aus bzw. waren die Ehrenamtlichen nicht bereit, Hausbesuche durchzuführen. Viele der Ehrenamtlichen sind aufgrund ihres Alters einem erhöhten Gesundheitsrisiko durch den Coronavirus ausgesetzt. In Folge dessen war mit verlängerten Wartezeiten zu rechnen, die sich erst sukzessive auflösen. Seit dem Hackerangriff auf die Caritas Mitte September 2022 ist mit weiteren Einschränkungen zu rechnen. Die Nicht-Erreichbarkeit führt zu einer Verlängerung der Wartezeiten.
Frage 2:
Ist es erforderlich die Energieberatung doch auszuweiten, um die langen Wartezeiten, wie z.B. der SWM (halbes Jahr) zu verkürzen?
Antwort:
Sollte sich herausstellen, dass die Beratungskapazitäten der Caritas München nicht ausreichen, wird das Sozialreferat der Landeshauptstadt München dem Stadtrat eine Ausweitung des Budgets vorschlagen.
Die SWM sehen derzeit keine Notwendigkeit der Ausweitung der Beratungskapazitäten, werden aber bei Bedarf eine Anpassung vornehmen. Hierzu führen die SWM aus: „Trotz der aktuellen Verwerfungen auf dem Energiemarkt bewegt sich die Zahl der Beratungsanfragen 2022 noch nicht auf dem Niveau der Jahre vor Corona. Die für die Bearbeitung dieser Anfragen nötigen Personalkapazitäten sind vorhanden. Die SWM beobachten die Entwicklung der Beratungsanfragen sorgfältig. Bei einem signifikanten Anstieg werden wir weitere Anpassungen vornehmen, um eine angemessene Reaktionszeit auf Beratungsanfragen sicherzustellen.“
Mit der kostenlosen Energieberatung der SWM für Geringverdienende befindet sich das Sozialreferat in regelmäßigem Austausch. Das Sozialreferat würde eine Ausweitung des Beratungsangebotes begrüßen, sofern auch hier eine Kapazitätsausweitung notwendig ist.
Frage 3:
Wie sind die bisherigen Erfahrungen der Energieberatungen?
Antwort:
Das Sozialreferat befindet sich mit den drei genannten Energieberatungsprojekten im regelmäßigen Austausch. Bürger*innen können sich bei den SWM oder der Caritas München für eine Beratung anmelden. Bei der „Sozialpädagogisch begleiteten Energieberatung für Haushalte mit Energieschulden“ der I.S.AR. GmbH erfolgt die Zuleitung durch die Sozialbürgerhäuser und weiterer sozialer Einrichtungen. Zudem wird in den Sozialbürgerhäusern, den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sowie sozialen Beratungsstellen auf das Angebot hingewiesen. Aus Sicht des Sozialreferates ist die Energieberatung eine wichtige Beratungsdienstleistung für Bürger*innen mit geringem Einkommen. Gerade bei den aktuell sehr hohen Energiekosten können sie dazu beitragen, die Haushalte finanziell zu entlasten.
Bei der Ausreichung von „Weißer Ware“ wird deshalb auch die Energieberatung eingebunden.
Frage 4:
Laut Beschluss vom 27.11.2019 sollen ab 2022 Haushalte mit geringem Einkommen durch die Ausreichung von kostenloser „Weißer Ware“ beim Energiesparen unterstützt werden. Hierzu sollte die Landeshauptstadt München (Sozialreferat und Vergabestelle des Direktoriums) in Kooperation mit der Caritas ein Verfahren erarbeiten.
Wie ist der Stand?
Antwort:
Das Sozialreferat hat in Zusammenarbeit mit der Caritas ein Verfahren zur Ausreichung der Weißen Ware erarbeitet. Das Verfahren wurde in einem Dienstleistungsvertrag zwischen Caritas und Sozialreferat schriftlich festgehalten, welcher im September 2022 von beiden Vertragsparteien unterschrieben wurde. Zudem wurde durch das Sozialreferat in Zusammenarbeit mit der zuständigen Vergabestelle eine Ausschreibung für einen Gerätelieferanten vorbereitet. Die Ausschreibung läuft derzeit noch. Aus diesem Grund ist bisher noch nicht bekannt, wer der Gerätelieferant für die „Weiße Ware“ sein wird.
Frage 5:
Wann wird der Beschluss so umgesetzt, dass die Menschen davon profitieren?
Wenn die Bürger/innen das Gefühl haben sollen nicht alleine gelassen zu werden, sollten auch diese Beschlüsse von vor 3 Jahren umgesetzt worden sein und die Menschen nicht darauf warten lassen.
Antwort:
Derzeit ist von Seiten des Sozialreferats geplant, dass die Bürger*innen ab Anfang 2023 von dem Projekt „Weiße Ware“ profitieren können. Dies hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob die Ausschreibung für einen Gerätelieferanten erfolgreich sein wird.