Der Stadtrat hat in der gestrigen Vollversammlung beschlossen, künftig alle Anwohner*innen, Betriebe und Gewerbetreibende, die von einer Straßenumbenennung betroffen sind, zu entschädigen. Für Privatpersonen ist ein Pauschalbetrag in Höhe von 100 Euro vorgesehen. Betriebe und Gewerbetreibende können einen Betrag in Höhe von 1.500 Euro pauschal geltend machen. Ein höherer Betrag kann durch Betriebe und Gewerbetreibende durch Vorlage entsprechender Nachweise geltend gemacht werden.
Die Stadtverwaltung informiert – im Falle einer Straßenumbenennung – Anwohner*innen, Betriebe und Gewerbetreibende zum Ablauf des Entschädigungsverfahrens. Außerdem wird ein Konzept erarbeitet, wie der Aufwand für alle Beteiligten durch entsprechende Serviceangebote der Stadt möglichst gering gehalten werden kann.