Verlegung von Rollrasen auf dem Königsplatz
Anfrage Stadtrat Winfried Kaum (CSU-Fraktion) vom 13.10.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage vom 13.10.2021 zur Beantwortung überlassen.
Inhaltlich teilen Sie Folgendes mit:
„In den Medien wird dargestellt, dass der Königsplatz aktuell durch Verlegung von Rollrasen saniert wird. Dies soll – nach den Presseberichten – durch Beschädigungen im Rahmen der IAA Mobility 2021 notwendig geworden sein.
Wie glaubwürdig berichtet wurde, soll nach Beendigung der IAA Mobility 2021, also nach dem 12.9.21 und vor Durchführung der Veranstaltung ‚Globaler Klimastreik 24.9.21‘, neuer Rollrasen auf dem Königsplatz verlegt worden sein. Dies augenscheinlich, um den Königsplatz für die Veranstal- tung am 24.9.21 zu ertüchtigen. Durch die durchgeführte Veranstaltung am 24.9.21 wurde – nach Zeugenberichten – der Königsplatz derart in Mitleidenschaft gezogen, dass der erst kurz zuvor verlegte neue Rollrasen, nun erneut ersetzt werden muss.
Diese kostenintensiven Maßnahmen verlangen nach genauer Aufklärung und umfassender Darstellung des Sachverhalts in der Öffentlichkeit. Sofern sich die Berichte bestätigen sollten, muss das Verursacherprinzip auch konsequent auf die Veranstalter der Veranstaltung vom 24.9.21 angewendet werden.
Daher frage ich den Oberbürgermeister:
1.Entspricht es den Tatsachen, dass nach Beendigung der IAA Mobility 2021 und vor der Veranstaltung ‚Globaler Klimastreik 24.9.21‘ auf dem Königsplatz Rollrasen verlegt wurde, um den Königsplatz für die Veranstaltung am 24.9.21 herzurichten?
2. Ist es richtig, dass jeweils sowohl nach Beendigung der IAA Mobility 2021 als auch nach Beendigung der Veranstaltung ‚Globaler Klimastreik 24.9.21‘ neuer Rollrasen auf dem Königsplatz – also zweimal kurz hintereinander – verlegt wurde?
3. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Beauftragung der Verlegung des Rollrasens nach dem 12.9.21 und vor dem 24.9.21 auf dem Königsplatz?
4. Ist es richtig, dass nach der Veranstaltung ‚Globaler Klimastreik 24.9.21‘ der Untergrund des Königsplatzes derart beschädigt war, dass eine erneute Verlegung von Rollrasen auf dem Königsplatz geboten erschien?“Für die Genehmigung von Veranstaltungen und Bearbeitung von Versammlungen ist das Veranstaltungs- und Versammlungsbüro im Kreisverwaltungsreferat zuständig.
Für die IAA Mobility am Königsplatz wurde vom Kreisverwaltungsreferat eine Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt.
Die genannte Versammlung benötigte – wie alle Versammlungen im Sinne des Grundgesetzes – keine formelle Erlaubnis, sondern muss lediglich angezeigt werden. Soweit erforderlich werden Anordnungen im Rahmen einer (beschränkenden) Verfügung getroffen.
Die Pflege und Instandhaltung städtischer Grünflächen obliegt dem Baureferat. Wir haben deshalb das Baureferat gebeten, zu Ihrer Anfrage Stellung zu nehmen. Darüber hinaus haben wir auch das Referat für Arbeit und Wirtschaft um eine Stellungnahme zu dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt gebeten.
Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:
Frage 1:
Entspricht es den Tatsachen, dass nach Beendigung der IAA Mobility 2021 und vor der Veranstaltung „Globaler Klimastreik 24.9.21“ auf dem Königs- platz Rollrasen verlegt wurde, um den Königsplatz für die Veranstaltung am 24.9.21 herzurichten?
Antwort:
Zu dieser Frage teilte das Baureferat mit:
„Gemäß den einschlägigen Auflagen im Genehmigungsbescheid des Kreisverwaltungsreferates erfolgte die Verlegung von Rollrasen ab dem 30.9.2021 durch eine Fachfirma im Auftrag und auf Kosten der Veranstalterin der IAA Mobility. Zwischen dem Ende der IAA Mobility am 12.9.2021 und dem 24.9.2021 ist dem Baureferat keine Rollrasenverlegung auf dem Königsplatz bekannt.“
Frage 2:
Ist es richtig, dass jeweils sowohl nach Beendigung der IAA Mobility 2021 als auch nach Beendigung der Veranstaltung „Globaler Klimastreik 24.9.21“ neuer Rollrasen auf dem Königsplatz – also zweimal kurz hintereinander – verlegt wurde?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Beauftragung der Verlegung des Rollrasens nach dem 12.9.21 und vor dem 24.9.21 auf dem Königsplatz?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Wie bereits ausgeführt, wurde zwischen dem 12.9.2021 und dem 24.9.2021 kein Rollrasen verlegt.
Die Verlegung des Rollrasens ab dem 30.9.2021 wurde durch eine von den Veranstaltern der IAA Mobility beauftragte Fachfirma durchgeführt.
Die Höhe der Kosten ist weder dem Kreisverwaltungsreferat noch dem Baureferat bekannt.
Frage 4:
Ist es richtig, dass nach der Veranstaltung „Globaler Klimastreik 24.9.21“ der Untergrund des Königsplatzes derart beschädigt war, dass eine erneute Verlegung von Rollrasen auf dem Königsplatz geboten erschien?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Ob und inwieweit der bereits durch die IAA geschädigte Untergrund des Königsplatzes durch die genannte Versammlung noch weiter geschädigt wurde, kann nicht beurteilt werden und ist auf Grund der ohnehin erfolgten (erstmaligen) Instandsetzung ab dem 30.9. auch ohne praktische Bedeutung.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft führt dazu außerdem Folgendes aus:
„Das Referat für Arbeit und Wirtschaft betont, dass der Veranstalter der IAA Mobility somit alle eventuellen Beschädigungen, zum Teil auch solche, die bereits VOR Übernahme bestanden und solche, die NACH der IAA Mobility hinzukamen und die NICHT dem Veranstalter anzulasten sind, auf seine Kosten beseitigt hat.
Die nachfolgenden Bilder des mit der Dokumentation beauftragten Ingenieurbüros veranschaulichen den Zustand des Königsplatzes vor Übernahme durch den Veranstalter:
Der Zustand des Königsplatzes nach der IAA Mobility wurde am 18.9.2021 begutachtet. Das Begutachtungsergebnis war Basis für die Beauftragung. Der Veranstalter wollte die Schäden schnellstmöglich beheben, auf Grund der Versammlung ‚Globaler Klimastreik 24.9.2021‘ kam es zu einer nachvollziehbaren Verzögerung. Nach Absprache mit der Abteilung Gartenbau des Baureferats wurde mit den Arbeiten erst nach dem 24.9.2021 begonnen. Dem oft genutzten Narrativ einer ‚Verwüstung öffentlicher Plätze durch die IAA Mobility‘ muss also entschieden entgegengetreten werden.“
Ich darf Sie um Kenntnisnahme dieser Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass diese Angelegenheit damit erledigt ist.