Räumlichkeiten für den Kindergarten Lollipop
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Veronika Mirlach und Rudolf Schabl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 13.5.2022
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 13.5.2022 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag forderten Sie die Landeshauptstadt München auf, „alternative Räumlichkeit für den Kindergarten Lollipop für den Weiterbetrieb ab Herbst 2023 zu finden. Diese Räumlichkeit sollte sich in der unmittelbaren Nähe des momentanen Standortes (Garatshausener Straße 10) befinden.“
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Nachdem der Träger der Kindertageseinrichtung Garatshausener Straße 10, vertreten durch dessen Geschäftsführer, dem Referat für Bildung und Sport (RBS) mitteilte, dass der Mietvertrag für die Kindertageseinrichtung Garatshausener Straße 10 zum 31.8.2022 enden und der Vermieter eine Verlängerung um ein Jahr anbieten würde, haben mehrere Beratungsgespräche stattgefunden. Es handelt sich dabei um einen privatrechtlichen Mietvertrag, auf den die Landeshauptstadt München keinerlei Einfluss hat.
Im März 2022 konnte der Träger dafür gewonnen werden, das Angebot des Vermieters zur Mietverlängerung bis 31.8.2023 anzunehmen. Am 2.8.2022 teilte der Träger mit, dass sich der Vermieter und der Träger der Kindertageseinrichtung darauf verständigt hätten, den Mietvertrag für den Kindergarten Lollipop in der Garatshausener Straße bis August 2025 zu verlängern.
Der Raumbedarf des Kindergartens Lollipop wurde vom RBS auch an alle relevanten städtischen Stellen kommuniziert mit der Bitte um entsprechende Mitteilung, sollte sich eine geeignete Immobilie finden. Im Ergebnis konnte keine geeignete Immobilie benannt werden.Der Geschäftsbereich Zentrales Immobilienmanagement im RBS (RBS-ZIM) informierte zum Sachstand des ehemaligen Siemens-Geländes wie folgt:
Das gesamte Areal befindet sich im Umgriff eines sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Die Billigung dieses Bebauungsplans ist erfolgt, die Satzung ist für Ende dieses Jahres geplant. Für das Planungsgebiet wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der u.a. die Planungsbegünstigte verpflichtet, vier Kindertageseinrichtungen zu errichten. Vergaben wurden bislang noch nicht getroffen und unterliegen bei nicht-städtischen Einrichtungen dem üblichen Ausschreibungsverfahren. Der Wohnungsbauzeitenplan sieht derzeit eine Fertigstellung der ersten Wohneinheiten ab 2027 vor. Gemäß der im Vertrag festgesetzten Frist zur Herstellung ist mit einer bezugsfertigen Herstellung der ersten der vier Kindertageseinrichtungen nicht vor 2028 zu rechnen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt über die Auswahl einer Trägerschaft zur Überlassung einer städtischen Immobilie zum Betrieb einer Kindertageseinrichtung erfolgt in der Regel ein Jahr vor Fertigstellung.
Der Träger wurde von der zuständigen Abteilung im Geschäftsbereich KITA (KITA-FT) auf die weiteren Möglichkeiten des Trägerauswahlverfahrens zur Überlassung einer städtischen Immobilie hingewiesen und entsprechend beraten.
Die Suche auf dem freien Immobilienmarkt obliegt dem Träger selbst. Hierzu unterstützt das RBS als Genehmigungsbehörde. Der Träger erhält für in Frage kommende Immobilien von der Aufsicht umgehend Rückmeldung im Hinblick auf deren Genehmigungsfähigkeit und zur Platzzahl. Selbstverständlich ist das RBS auch offen für neue Ideen und berät und unterstützt auch zu alternativen Betreuungskonzepten.
Zur Versorgungslage in München kann bestätigt werden, dass auch für die Stadtverwaltung die Herausforderungen angesichts des stetigen Wachstums gewaltig sind. Die Stadtverwaltung hat seit 2011 sieben Kitabauprogramme erfolgreich entwickelt. Durch die 91 Bauprojekte dieser sieben Kitabauprogramme werden rund 7.700 weitere Betreuungsplätze für die jüngeren Kinder geschaffen. Davon sind sechs Bauprogramme mit 64 Maßnahmen bereits fertiggestellt. Im letzten Jahr entstanden vier Häuser für Kinder (HfK) an der Wackersberger Straße, Bäckerstraße, Engelbertstraße und Fertigstraße sowie eine Kinderkrippe an der Hohenburgstraße. Noch in diesem Jahr sollen die HfK Martha-Näbauer-Platz, AmKrautgarten, Böcksteiner Straße, Fortnerstraße, Haimhauserstraße, Lochhauser-/Osterangerstraße, Ratzingerplatz sowie Von-Frays-Straße gebaut werden.
Die Landeshauptstadt München nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Versorgungslage zu verbessern. Auch im Planungsgebiet des ehemaligen Siemens-Geländes im Stadtbezirk 19 wurde – wie bereits oben dargestellt – ein städtebaulicher Vertrag geschlossen mit der Verpflichtung, vier Kindertageseinrichtungen zu errichten (vier HfK mit insgesamt elf Kinderkrippengruppen und elf Kindergartengruppen). Es ist davon auszugehen, dass die Versorgungslage im Planungsbereich Obersendling die kommenden Jahre gesichert werden kann.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.