Förderverfahren Hauswirtschaftliche Versorgung verstetigen und ausbauen
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Rathaus Umschau 234 / 2022, veröffentlicht am 07.12.2022
Förderverfahren Hauswirtschaftliche Versorgung verstetigen und ausbauen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Fabian Ewald (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 2.3.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, das Förderverfahren Hauswirtschaftliche Versorgung des Sozialreferats zu evaluieren und zu verstetigen und für mehr Menschen zugänglich zu machen. Dem Stadtrat sollen dazu die Folgen und Kosten der genannten Ausweitungen dargestellt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 2.3.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Modellphase des Förderverfahrens hauswirtschaftliche Versorgung begann am 1.7.2021 und wird am 31.12.2022 enden. Die Modellregion, in der das Förderverfahren erprobt wird, erstreckte sich zunächst auf die Stadtbezirke Au-Haidhausen, Berg am Laim, Trudering-Riem, Ramersdorf-Perlach, Obergiesing-Fasangarten und Untergiesing-Harlaching. Aufgrund der geringen Nachfrage wurde die Modellregion im April 2022 um weitere sechs Stadtbezirke vergrößert: Sendling, Sendling-Westpark, Schwanthalerhöhe, Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln, Hadern, Laim. Die Einkommensgrenze für die Inanspruchnahme des Förderverfahrens wurde zum 1.9.2022 von 1.350 Euro auf 1.540 Euro für Einzelpersonen und von 2.025 Euro auf 2.310 Euro für Ehepaare/Lebensgemeinschaften angehoben. Grundlage dafür war der Beschluss Nr. 20-26/V 07159 „Anpassung der Einkommensgrenzen für freiwillige Leistungen für Haushalte mit geringem Einkommen“ (des Feriensenats) vom 24.8.2022.
Bereits seit Beginn der Modellphase war im Einzelfall die Inanspruchnahme auch für Menschen ab 60 Jahren möglich.
Personen mit Pflegegrad 1 haben nach § 45b des SGB XI den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Eine Aufstockung dieser bundesgesetzlich festgelegten Summe mit freiwilligen Leistungen der Kommune ist nicht möglich.Wie das Förderverfahren nach Abschluss der Modellphase ausgestaltet werden kann, wird dem Stadtrat im Rahmen einer Beschlussvorlage im ersten Halbjahr 2023 vorgelegt.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.