Mehr energiesparende LED-Beleuchtung für München Archiv
-
Rathaus Umschau 234 / 2022, veröffentlicht am 07.12.2022
Der Bauausschuss des Stadtrats hat das Baureferat in seiner Sitzung am Dienstag beauftragt, mit den Vorbereitungen für das zweite LED-Austauschprogramm im Bereich der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu beginnen. Mit dem Programm werden 20.000 Fuß - und Radwegleuchten mit Kompaktleuchtstofflampen durch moderne und energieeffiziente LED-Leuchten oder LED-Leuchtmittel ersetzt. Die Maßnahmen senken Münchens Energieverbrauch um 1.650 MWh pro Jahr und den CO2-Ausstoß um zirka 875 Tonnen pro Jahr.
Das erste Austauschprogramm beinhaltet bereits den Austausch von 48.000 Leuchten auf die umwelt- und energieschonende Technik. Es wird bis 2028 umgesetzt.
Der Stadtrat hat das Baureferat am Dienstag außerdem damit beauftragt, zukünftig beim Bau und beim Umrüsten von Beleuchtungsanlagen an öffentlichen Wegen in Park- und Grünanlagen LED-Technik mit einer adaptiven Steuerung einzusetzen, wo dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Damit folgt der Stadtrat der Empfehlung der Technischen Universität München, die einen vom Baureferat umgesetzten Pilotversuch mit adaptiver Beleuchtung in der Grünanlage „Grünfinger“ in Freiham ausgewertet hat. Die adaptive Beleuchtung ist im „Ruhezustand“ energiesparend gedimmt und wird erst aktiviert, wenn sich eine Person nähert. Befragungen haben eine hohe Bürgerakzeptanz ergeben.
Baureferentin Dr.-Ing. Jeanne-Marie Ehbauer: „Je schneller, je mehr, desto besser, so lautet das Motto beim Umrüsten auf LED-Technik. München muss das Ausbau-Tempo hochhalten. Die Investitionen in LEDs machen sich in vielfacher Hinsicht bezahlt. LED-Beleuchtung spart Strom und damit Kosten, sie ist insektenfreundlicher und kann zielgerichteter eingesetzt werden, zum Beispiel, wenn es darum geht, Angsträume besser auszuleuchten und die Stadt sicherer zu machen.“
Achtung Redaktionen: Mehr Informationen finden sich im Beschluss des Bauausschusses des Münchner Stadtrats vom 6. Dezember 2022 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26 / V 07971).