Zentrale Schließanlage Münchner Rathaus
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Rathaus Umschau 235 / 2022, veröffentlicht am 08.12.2022
Zentrale Schließanlage Münchner Rathaus
Anfrage Stadtrat Alexander Reissl (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 14.9.2022
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf ein Informationsschreiben des Direktoriums (DIR) zu rechtsradikalen Schmierereien an Wänden im Neuen Münchner Rathaus und die vor einigen Jahren im Münchner Stadtrat getroffene Entscheidung, dass das Neue Rathaus seinen offenen Charakter, seine Zugänglichkeit tagsüber für Münchner Bürger*innen sowie Tourist*innen behalten soll. Zudem wurde die Aufstockung des Wachpersonals mit Bestreifung und die Planung einer neuen Schließanlage beschlossen.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Erscheinen anlässlich der Feststellung von rechtsradikalen Schmierereien im Inneren des Neuen Rathauses die Anzahl von Sicherheitspersonal und Bestreifung noch ausreichend?
Antwort:
Die Bewachungsleistung im Rathaus hat sich in Art und Umfang bewährt. Derzeit werden im Neuen Rathaus rund um die Uhr Hausordnungs- und Objektschutzdienste erbracht. Während der regulären Dienstzeiten (bis 20 Uhr) befinden sich beispielsweise gleichzeitig bis zu vier Sicherheitskräfte im Einsatz, deren Aufgaben u.a. die Durchführung permanenter, wiederkehrender Kontrollgänge, insbesondere in den besonders sensiblen Bereichen Büro des Oberbürgermeisters und Bürgerberatung, sind.
Darüber hinaus ist die allgemeine Sicherheitslage im Rathaus nach aktuellem Kenntnisstand unverändert, sodass aus Sicht der Fachdienststelle für Bewachung und Sicherheit im Kommunalreferat (KR), eine Erhöhung der Bewachungsstärke im Rathaus aktuell nicht erforderlich ist. Dies wird fortlaufend evaluiert.
Das KR hat den Sicherheitsdienst jedoch umgehend auf die Problematik der vereinzelt angebrachten Schmierereien in öffentlich zugänglichen Bereichen des Rathauses hingewiesen und dort die Bestreifungshäufigkeit erhöht. Zudem wurden die Beschäftigten im Neuen Rathaus mit einemSchreiben des DIR sensibilisiert, etwaige Auffälligkeiten unverzüglich zu melden. Sollte es zu strafrechtlich relevanten Botschaften kommen, wird Strafanzeige erstattet.
In Abstimmung mit dem DIR ist es möglich, dass dort, wo erhöhte Sicherheitsanforderungen bestehen, vorhandene Türbeschläge mit einem Türknauf zum Gang hin ausgetauscht werden, die nur noch mit einem Schlüssel geöffnet werden können. Dies ist kurzfristig realisierbar. Entsprechende Bedarfsmeldungen werden von der Geschäftsleitung des DIR entgegengenommen.
Frage 2:
Wann ist mit dem Einbau einer neuen Schließanlage zu rechnen?
Antwort:
Der erweiterte Untersuchungsauftrag zur Sanierung des Neuen Rathauses, der u.a. die Thematik Brandschutz behandelt, aus der sich Anforderungen an die Auswahl eines neuen, modernen Zutrittsystems (z.B. Kompatibilität Schließzylinder und Türstärken) ergeben können, ist in Bearbeitung. Der Stadtrat soll im kommenden Jahr mit einer Beschlussvorlage zur Sanierung des Neuen Rathauses befasst werden.
Darin ist die Planung und Anschaffung einer neuen mechatronischen Schließanlage auch vor dem Hintergrund der unveränderten Sicherheitslage für das Münchner Rathaus und im Hinblick auf das Ergebnis der Bestandsuntersuchung des Neuen Rathauses und die daraus folgende Sanierungsplanung umfasst.