Zweifacher Schub für die Inklusion Archiv
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Rathaus Umschau 235 / 2022, veröffentlicht am 08.12.2022
Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Münchner Bildungseinrichtungen wird vom Referat für Bildung und Sport (RBS) weiter gezielt vorangetrieben. Zum einen werden dazu in einem träger-übergreifenden Pilotprojekt zwölf zusätzliche Arbeitsplätze für pflegerische Hilfskräfte in den Münchner Kitas eingerichtet. In einem zweiten wichtigen Projekt wird die Inklusionsberatung beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule intensiviert. Dies haben der Kinder- und Jugendhilfeausschuss und der Bildungsausschuss des Stadtrats vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung in ihren jeweiligen Sitzungen beschlossen.
Das gemeinsame Leben von Menschen mit und ohne Einschränkungen ist ein wesentlicher Auftrag an Bildungseinrichtungen. Die Landeshauptstadt München hat sich deshalb schon seit vielen Jahren verpflichtet, die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und dabei Vorbild zu sein. Neben der gemeinsamen Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung oder Einschränkung in Kitas soll deshalb auch die Inklusion von Beschäftigten mit Einschränkungen dort ermöglicht werden. Dadurch profitieren nicht nur die Beschäftig- ten selbst, sondern auch die Kinder, die dann vor Ort miterleben, wie Inklusion in der Arbeitswelt gelebt werden kann.
Um Menschen mit Einschränkungen konkret eine Beschäftigung an den Kindertageseinrichtungen im pädagogischen Bereich zu ermöglichen, ist die Einrichtung von entsprechenden Stellen nötig. An den Kindertageseinrichtungen des Städtischen Trägers sollen dazu dauerhaft sechs Vollzeitstellen für Pflegerische Hilfskräfte in der Pädagogik eingerichtet werden. Damit Menschen mit Einschränkungen hier gut eingesetzt werden können, sind unterstützende Maßnahmen erforderlich. Diese beinhalten zum Beispiel eine umfangreiche Einarbeitung sowie die Unterstützung und Begleitung durch Fachpersonal und andere Unterstützungsstellen. Sollte sich dabei zeigen, dass nach der Einarbeitung auch eine Übernahme von Tätigkeiten in einer höheren Gehaltsstufe möglich ist, kann es dazu eine passende Aus- oder Weiterbildung geben. Neben den sechs Stellen bei den städtischen Kitas gibt es auch eine Finanzierung bei ausgewählten freigemeinnützigen und sonstigen Trägern für sechs weitere Vollzeitstellen.
Der Übergang von der Grundschule ist besonders herausfordernd
Am Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule werden Weichen für Bildungschancen und damit auch für gesellschaftliche Teilhabe gestellt. Gerade die mit dem Schulartwechsel verbundenen Veränderungen können Kinder mit besonderen pädagogischen Bedarfen bei ihrer emotionalen Stabilität, ihrem Gefühl von Zugehörigkeit und ihrer Leistungsfähigkeit stark beeinflussen. Zahlreiche Herausforderungen können sich bei diesem Schritt ergeben, etwa durch das Fachlehrer*innenprinzip, häufige Raumwechsel, größere Klassen oder das Verhalten neuer Kassenkamerad*innen, die noch nicht gewohnt sind, auf besondere Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen. Erschwerend kommt hinzu, dass Schüler*innen mit Förderbedarf im Vergleich zu Schüler*innen ohne Förderbedarf in der Regel mehr psychisch belastende Vorerfahrungen gemacht haben.
Um hier Familien mit Kindern, die inklusive Bedarfe haben, intensiv beim Übergang von der 4. Klasse Grundschule in die weiterführenden Schulen zu begleiten, wird zusätzliche personelle Beratungskapazität geschaffen. Dies soll zu einer bruchlosen Lernbiografie beitragen und soziale Teilhabe unterstützen. Zum Aufgabenprofil gehören unter anderem die Beratung von Schüler*innen, Eltern und Lehrkräften, um etwa die Kontinuität der in der Grundschule etablierten individuellen Unterstützungsformen zu gewährleisten oder über den Unterricht hinaus soziale Teilhabe zu ermöglichen. Dazu kommt die Unterstützung von städtischen Schulen, beispielsweise bei der Konzeptentwicklung für die Durchführung eines Übertrittsgesprächs zwischen abgebender und aufnehmender Schule oder bei der Kontaktaufnahme zwischen dem Kind und der aufnehmenden Schule.
Stufenkonzept Inklusion bietet gute Rahmenbedingungen
Die beschlossene zusätzliche Beratungskapazität fügt sich in das vorhandene Stufenkonzept Inklusion des Referats für Bildung und Sport ein, dessen Umsetzung 2019 vom Stadtrat beschlossen wurde. Das Stufenkonzept bietet einen umfangreichen Handlungsrahmen für die Aufnahme von Schüler*innen mit besonderen Bedarfen an allgemeinbildenden städtischen Schulen in München. Es wurde zwischenzeitlich mit mehreren weiteren Beschlüssen vorangebracht. Zuletzt wurden im November vom Stadtrat eine Fortführung und Ausweitung der Maßnahmen beschlossen, unter anderem mit der Weiterentwicklung an der Städtischen Erich Kästner-Realschule als Modell für alle städtischen Realschulen.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir wollen München zu einer Stadt machen, die niemanden ausschließt. Die Beschäftigung von Menschen mit Einschränkungen in den Kitas ist hier ein wichtiger Beitrag zur Inklusion. Dies gilt für die städtischen Einrichtungen genauso wie für die Kitas bei den freien Trägern, daher freue mich sehr über diesen Beschluss, der beide Bereiche umfasst.“
Stadtschulrat Florian Kraus: „Wir wollen in unseren Bildungseinrichtungen Vorbild bei der Inklusion sein. Gerade beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule ist eine intensive Begleitung wichtig, um die richtigen Weichen für die Kinder mit Behinderung zu stellen und ihnen umfassende Teilhabe zu ermöglichen. Es freut mich, dass wir die Familien hier zukünftig noch mehr unterstützen können.“