Gebündelte Kräfte für Umsetzung des Onlinezuganggesetzes Archiv
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Rathaus Umschau 236 / 2022, veröffentlicht am 09.12.2022
Seit 2019 kooperieren München, Augsburg und Nürnberg, um mithilfe digitaler Lösungen Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und den Alltag der Bürger*innen zu erleichtern. Diese Bündelung der Kräfte ist ein wichtiger Erfolgsfaktor bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Das 2017 verabschiedete OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende dieses Jahres auch elektronisch anzubieten. Ein großer Teil der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen entfällt dabei auf Städte und Gemeinden. Ein Blick auf das „Dashboard Digitale Verwaltung“ des Bayerischen Staatsministerium für Digitales zeigt den Erfolg dieser Zusammenarbeit. Die drei größten Städte des Freistaats sind auf der interaktiven Karte des Digitalministeriums die bayerischen Spitzenreiter. Und auch wenn sie bis zum Jahresende nicht in der Lage sein werden, jede Leistung in elektronischer Form anzubieten, können sich die bisherigen Erfolge sehen lassen: Beispielsweise sind bereits die Kfz-Zulassung, der Bewohnerparkausweis oder Anträge zur Hundesteuer in allen drei Städten durchgehend, also ohne Medienbruch, online verfügbar. In München ist die Anzahl der online beantragten Dienstleistungen kürzlich auf über 1.000.000 gestiegen. Mehr dazu und den Onlinediensten in der Landeshauptstadt gibt es im Internet unter https://muenchen.digital/blog/eine-million-online-formulare. IT-Referentin Dr. Laura Dornheim betont den hohen Stellenwert dieser Zusammenarbeit: „Wichtig ist uns, gemeinsam ein gutes Angebot für alle zu machen: Unsere technologischen Lösungen müssen bürgerfreundlich und barrierefrei sein. Darauf wollen wir gemeinsam hinwirken und dafür setzen wir unsere Kraft als große Kommune ein.“
Der Bayerische Städtetag hat hierzu heute eine Pressemeldung veröffentlicht, die unter https://www.bay-staedtetag.de/fileadmin/Downloads/Pressemitteilungen/2022/Gem.PM_OZG_09.12.2022.pdf abgerufen werden kann.