Errichtung einer PV Anlage auf dem HP 8
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Rathaus Umschau 238 / 2022, veröffentlicht am 13.12.2022
Errichtung einer PV Anlage auf dem HP 8
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Nimet Gökmenoglu, Judith Greif, Anna Hanusch, Dominik Krause, Julia Post, Dr. Florian Roth, Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Anne Hübner, Lars Mentrup, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/ Volt-Fraktion) vom 28.6.2022
Antwort Clemens Baumgartner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden des Gasteig HP 8 fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Stadtwerke München GmbH sowie der Gasteig München GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Das Gelände an der Hans-Preisinger-Straße 8 befindet sich im Eigentum der Stadtwerke München GmbH (SWM). Ein Teil der Gebäude (Ausbildungswerkstätten (AW) und denkmalgeschützte Maschinenhalle (Halle E)) ist im Eigentum der SWM. Die restlichen, neu errichteten Gebäude (u.a. Isarphilharmonie-Gebäude) gehören der Gasteig München GmbH (GMG). Ich habe daher die SWM sowie die GMG um eine Stellungnahme gebeten.
Die SWM begrüßen den Grundsatzbeschluss vom 19.1.2022 und sehen die Photovoltaik im urbanen Umfeld ebenfalls als wichtigen Schlüsselfaktor, um die Klimaziele zu erreichen.
Die SWM planen gemeinsam mit der Gasteig München GmbH die Nachrüstung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäude der Isarphilharmonie. In einem gemeinsamen Termin Anfang September zwischen der GMG
und der SWM wurden verschiedene Möglichkeiten für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gelände des Gasteig HP8 erörtert. Nach einer ersten Einschätzung eignet sich die Dachfläche der Isarphilharmonie an sich gut, wobei die dort vorhandene extensive Dachbegrünung mit in die Betrachtung gezogen werden muss bzgl. Abstände, Aufbau, Gestell und Pflege. Aktuell wird das Modell verfolgt, wonach die SWM die Anlage finanziert, baut und betreibt. Die SWM wird der GMG den vor Ort produzierten und in der Isarphilharmonie verbrauchten Strom günstiger verkaufen und den nicht verbrauchten Strom einspeisen.Derzeit erstellen die SWM die Anlagenplanung (u.a. Modulbelegung, Unterkonstruktion und notwendige Ballastierung, Kabelwege, Netzanschluss etc.) sowie den Dachnutzungs-/Gestattungsvertrag. Die SWM gehen von einer Projektumsetzung in 2023 aus, sofern sich im weiteren Projektverlauf keine technischen oder wirtschaftlichen Gründe ergeben, die eine Umsetzung verhindern. Diese sind bislang nicht absehbar.
Die Gebäude der Ausbildungswerkstätten und die Gebäude A, B, C und F werden in den kommenden Jahren nach jetzigem Planungsstand ab-
gerissen, so dass eine PV-Nachrüstung ökonomisch und ökologisch nicht zielführend ist, und daher nicht weiter verfolgt wird. Die Maschinenhalle (Halle E) unterliegt dem Denkmalschutz, so dass eine Genehmigung der Denkmalschutzbehörde notwendig ist. Die SWM werden die Halle E daher unter dem Vorbehalt der denkmalschutzbehördlichen, technischen und wirtschaftlichen Prüfung in die Planung mit aufnehmen.
Der Saal X ist auf dem Dach komplett mit Lüftungsanlagen belegt, so dass dort kein Platz für eine weitere Anlage ist. Die Gebäude G und K sind zu über 50% mit Technikflächen bedeckt, die weiteren Flächen sind zum größten Teil notwendige Verkehrsflächen und begrünt.
Die GMG begrüßt es sehr, wenn mit einer Photovoltaik-Anlage der SWM auf dem Dach der Isarphilharmonie und auch auf der Halle E ein Beitrag zur aktuellen Energie- und Klimadebatte geleistet werden kann.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.