Energiepreispauschale für alle
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Heike Kainz, Hans-Peter Mehling, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄHLER) vom 30.6.2022
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass sich Herr Oberbürgermeister Reiter gegenüber dem Bund dafür einsetzen solle, dass auch Rentner*innen sowie Studierende, Auszubildende und Menschen mit Minijobs eine einmalige Energiepreispauschale erhalten.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 30.6.2022 teile ich Ihnen aber Folgendes mit: Die Bundesregierung hat mit inzwischen drei Entlastungspaketen die Personenkreise, die eine Energiepreispauschale bzw. einen Heizkostenzuschuss erhalten können, laufend erweitert und mildert damit die finanziellen Folgen der stark gestiegenen Energiekosten für alle Bürger*innen in Deutschland ab. Die drei Entlastungspakete haben ein Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro.
Rentner*innen, die einen Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben sowie Bezieher*innen von Versorgungsbezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhalten bis Mitte Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro.
Geringfügig beschäftigte Personen (Minijobber*innen) haben mit der Zahlung ihres Lohnes für den Monat September 2022 ebenfalls eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bekommen.
Auszubildende, Schüler*innen in beruflicher Ausbildung, Teilnehmer*innen an Aufstiegsfortbildungen oder Studierende, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bzw. dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit einem Unterhaltsbeitrag gefördert werden oder eine Berufsausbildungsbeihilfe bzw. Ausbildungsgeld beziehen (statt bzw. in Ergänzung zu einer Vergütung), werden einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euroerhalten. Der Zuschuss soll nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes im November 2022 zeitnah ausgezahlt werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.