Klimaschutz konkret – Energiepflanzen auf belastete und temporär freie Flächen pflanzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 5.8.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, dem Stadtrat darzustellen, „inwiefern die Stadtgüter München (SgM) auf eigenen Flächen, welche auf Grund von Bodenbelastungen nicht zum Anbau von Bio-Produkten oder zur Bio-Grünwirtschaft geeignet sind, Energiepflanzen angebaut werden können. Darüber hinaus soll für alle freien städtischen Grundstücke geprüft werden, ob eine Zwischennutzung durch temporäre Bepflanzung zur Energiegewinnung genutzt werden kann.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
1. Anbau von Energiepflanzen auf belasteten Flächen
Im Bereich der Güter Großlappen und Dietersheim verfügen die SgM über Flächen, auf denen vor dem Inkrafttreten der Klärschlammverordnung 1982 hohe Klärschlammmengen ausgebracht wurden. Sie weisen daher auch heute noch erhöhte Gehalte von Schwermetallen und anderen Schadstoffen auf.
Eine fachliche Überprüfung durch die Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau (heute: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft) im Jahr 2000 bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten der Ernteprodukte der Flächen ergab folgende Nutzungsauflagen:
-Der Anbau von Nahrungspflanzen muss unterbleiben.
-Der Anbau von Mais und Getreide als Futtermittel ist möglich. -Der Anbau von Saatgetreide und nachwachsenden Rohstoffen ist ebenfalls möglich.
Entsprechend dieser Auflagen wurde eine sinnvolle, 3-gliedrige Fruchtfolge entwickelt. So werden die Flächen jeweils zu einem Drittel als Grünbrache (Flächenstilllegung), zur Biomasseerzeugung für die Biogasanlage am Gut Karlshof sowie zum Anbau von Futtermitteln genutzt.Zum weiteren Umgang mit diesen Flächen wird der Münchner Stadtrat im Rahmen der anstehenden Beschlussvorlage „Umstellung weiterer Flächen der Stadtgüter München auf ökologischen Landbau“ befasst. Angestrebt ist eine Umstellung auch dieser Areale auf Biolandbau.
2. Anbau von Energiepflanzen auf temporär freien Flächen
Alle landwirtschaftlich nutzbaren Flächen der Landeshauptstadt München werden entweder von den SgM selbst bewirtschaftet oder an ansässige Landwirte verpachtet. Diese bewirtschaften die Flächen übergangslos, bis sie einer anderen Verwendung (z.B. Ausgleichsflächen) zugeführt werden. Eine Zwischennutzung, wie im Antrag angedacht, ist daher nicht möglich.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.