Sicheren Rad-Schulweg zum neuen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium aus Richtung Daglfing/Denning schaffen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 25.10.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Der genannte Antrag liegt dem Mobilitätsreferat zur federführenden Bearbeitung vor. Damit wird die Stadtverwaltung gebeten, „schon jetzt einen sicheren und Radentscheidkonformen Rad-Schulweg für die künftigen Schülerinnen und Schüler des neuen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums an der Fideliostraße aus Richtung Daglfing/Denning zu erarbeiten und die Umsetzung so rechtzeitig zu beauftragen, dass die Strecke vor Eröffnung des neuen Schulgebäudes fertig wird“. Es werden verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen, zu denen im Folgenden Stellung genommen werden soll.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit i.S.v. Art. 37 Abs. 1 GO, § 22 GeschO, weshalb ich mir erlaube Ihr Anliegen per Brief zu beantworten.
Die Umsetzung des neuen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasiums erfolgt gemäß den Vorgaben des zugehörigen Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 2151 Salzsenderweg (nördlich), Fideliostraße (nördlich), Freischützstraße (westlich), Ringofenweg (östlich). Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, in dem auch auf die Erreichbarkeit des Standortes mit verschiedenen Verkehrsträgern eingegangen wurde. Der neue Standort liegt gemäß Verkehrsentwicklungsplan-Radverkehr an einer Fahrradhauptroute und ist Bestandteil des Äußeren Radlrings. Damit liegen gute Voraussetzungen für die Erreichbarkeit mit dem Fahrrad vor. Allerdings verteilt sich der Radverkehr natürlich auch abseits des Fahrradroutennetzes, so dass es sinnvoll ist, auch das umliegende Straßennetz zu betrachten.
In diesem Sinne kann bestätigt werden, dass die Erreichbarkeit Dennings/ Daglfings für den vom neuen Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium kommenden Radverkehr abseits der Freischützstraße unbefriedigend ist.
Leider kann den Vorschlägen, welche im Rahmen des vorliegenden Antrags vorgebracht werden, nicht entsprochen werden (Begründung siehe unten). Um die Situation für den vom Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium kommenden Radverkehr in Richtung Denning/Daglfing zu verbessern,wäre die Errichtung einer Querungsinsel in der Freischützstraße auf Höhe der Flaschenträgerstraße denkbar. So könnte der Richtung Süden fahrende Radverkehr die Freischützstraße queren und dann im Nebenstraßennetz mit Tempo 30 weiter Richtung Südosten fahren. Das Mobilitätsreferat wird sich, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, diesbezüglich an den Bezirksausschuss 13 – Bogenhausen wenden und den Vorschlag mit diesem abstimmen. Sollte der Bezirksausschuss dem zustimmen, wird sich das Mobilitätsreferat bezüglich einer Umsetzung mit dem Baureferat abstimmen.
Zu Ihren konkreten Vorschlägen nehme ich wie folgt Stellung:
Punkt 1)
Ausweisung der Barlowstraße als Fahrradstraße. Um dabei dem Netzgedanken von Fahrradstraßen gerecht zu werden, also die „Bündelung des Radverkehrs auf einer Strecke mit einer wichtigen Verbindungsfunktion“ zu erwirken, ist die Verlegung des Äußeren Radlrings von der Freischützstraße in die Barlowstraße zu erwägen.
Antwort:
Hinsichtlich der Forderung, die Barlowstraße als Fahrradstraße auszuweisen, wird auf das Antwortschreiben zum BA-Antrag Nr. 14-20/B 03855 verwiesen. Aktuell wird, auch gemäß Vorgaben aus dem Bürgerbegehren Radentscheid, das Radvorrangnetz im Sinne einer Weiterentwicklung des Verkehrsentwicklungsplans-Radverkehr überarbeitet. Dabei kommen unterschiedliche Kriterien der Netzkonzeption zum Tragen; in vielen Bereichen ist es sinnvoll, sich an vorhandenen Achsen zu orientieren. Das Mobilitätsreferat wird Ihren Vorschlag im weiteren Erarbeitungsprozess prüfen, gibt aber bereits jetzt zu bedenken, dass die Barlowstraße wie unter 2) beschrieben im Norden in Privatgrund mündet, so dass mindestens in diesem Bereich keine offizielle Route zu empfehlen ist.
Punkt 2)
Führung der Radstrecke am nördlichen Ende der Barlowstraße über die mit einer Dienstbarkeit für das Radfahren gesicherten Privatfläche, wie im Bebauungsplan B-Plan 1834 festgesetzt. Klärung, ob für den Winterdienst auf dieser privaten Fläche der Eigentümer zuständig bleiben oder ob ihn das Baureferat übernehmen sollte.
Antwort:
Unabhängig von den rechtlichen Fragestellungen handelt es sich bei den angesprochenen privaten Flächen um Flächen, bei denen hinsichtlich der Gestaltung die Aufenthaltsfunktion im Vordergrund steht. Demnach ist ins-besondere ein zügiges Radfahren nicht zu empfehlen und sollte aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht begünstigt werden.
Punkt 3)
Schaffung eines Fahrradwegs entlang der Stegmühlstraße (südlich) zwi-schen Kreuzung Freischützstraße und Fuß-/Radweg in der Grünanlage am Karl-Erb-Weg, so dass die Schüler*innen für ihren Heimweg (Nord-Süd- Richtung) eine regelkonforme Möglichkeit haben, den Wendehammer des Karl-Erb-Wegs zu erreichen.
Antwort:
Bei den genannten Flächen auf der Südseite der Stegmühlstraße handelt es sich teilweise um Flächen, die sich nicht in städtischem Eigentum befinden. Im Zuge des viergleisigen Ausbaus der Strecke Johanneskirchen-Daglfing durch die Deutsche Bahn wird auch die Querung Stegmühlstraße anzupassen sein. Aktuell ist vorgesehen, die Stegmühlstraße ausschließlich für den Fuß- und Radverkehr zu nutzen, ein Radweg wäre dann voraussichtlich rückzubauen. Aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten im Rahmen des Bahnprojektes ist ein Umbau der Stegmühlstraße mit erforderlichen Grundstücksverhandlungen aktuell wenig aussichtsreich und wird von uns nicht weiter verfolgt.
Punkt 4)
Ausweisung des Karl-Erb-Wegs als Fahrradstraße, vor allem um den Rad- verkehr aus Süd-Nord-Richtung aufzunehmen. Alternativ: Bau des zuvor be- schriebenen Fahrradwegs entlang der Stegmühlstraße (südlich) für beide Fahrtrichtungen.
Antwort:
Für Anwohner*innen der nördlichen Barlowstraße ist es im aktuellen Ausbauzustand möglich, über den Karl-Erb-Weg die Freischützstraße zu erreichen und über den Knotenpunkt weiter Richtung Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium zu fahren. Um den Karl-Erb-Weg für den vom Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium kommenenden Radverkehr regelkonform
nutzbar zu machen, wäre in der Freischützstraße die Einrichtung eines Zweirichtungsradweges zwischen Knotenpunkt Stegmühlstraße und Karl-Erb-Weg notwendig. Leider sind in diesem Bereich keine zusätzlichen Flächen verfügbar, die für eine Aufweitung des Radweges zur Nutzung im Zweirichtungsverkehr notwendig wären. Ein bei der Ausweisung von Fahrradstraßen in der Regel zugrundeliegender Netzzusammenhang ist im Karl-Erb-Weg (ohne Nutzung der nördlichen Barlowstraße) nicht gegeben.Ich bedauere, Ihnen keine zufriedenstellende Rückmeldung zu Ihren Vorschlägen geben zu können, hoffe jedoch, dass die vorgeschlagene Alternative mit einer Querungshilfe in der Freischützstraße der Intention Ihres Antrags entspricht.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.