Wohngeldreform – Stadtrat beschließt zusätzliche Stellen Archiv
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Rathaus Umschau 240 / 2022, veröffentlicht am 15.12.2022
Der Stadtrat hat in der heutigen Sitzung des Sozialausschusses 27 zusätzliche Stellen für die Wohngeldstelle beschlossen. Durch die Reform der Wohngeldleistungen, die zum 1. Januar 2023 gilt, steigen bereits jetzt die Antragszahlen und die entsprechenden Bearbeitungsrückstände. Durch die Erweiterung des Empfänger*innenkreises wird in München eine Verdreifachung der aktuell rund 4.100 Münchner Empfänger*innenhaushalte erwartet. Dies bedeutet voraussichtlich bis zu fünfmal so viele Antragstellungen wie bisher. Im Jahr 2022 sind bis Ende September rund 9.700 Anträge bei der Wohngeldstelle eingegangen, bis zum Jahresende werden insgesamt ca. 13.500 bis 14.500 Anträge gestellt sein. Für das Jahr 2023 rechnet die Wohngeldstelle mit bis zu ca. 70.000 Anträgen. Bürgermeisterin Verena Dietl: „Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise besonders herausfordernd ist. Trotz der knappen Vorbereitungszeit setzen wir deshalb alles daran, den steigenden Antragszahlen so schnell wie möglich zu begegnen. Be- setzungsverfahren laufen bereits an. Nach der Einarbeitung des Personals sind wir zuversichtlich, die momentane Bearbeitungszeit von derzeit zirka zwölf Monaten wieder deutlich verkürzen zu können – auch mit Hilfe einer Zuschaltung von Hilfskräften und einer selektiven Bearbeitung und Vorsichtung von Anträgen. Unsere Mitarbeiter*innen setzen alles daran, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten.“
Es wird allerdings eine Weile dauern, bis diese Bemühungen greifen und sich auf die Bearbeitungszeit auswirken. Deshalb müssen neue Antragsteller*innen erst einmal mit entsprechenden Wartezeiten rechnen.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Sozialreferat wird deshalb alles daransetzen, schnellstmöglich eine bürgerfreundliche Vorklärung der Wohngeldansprüche zu konzeptionieren und die bereits jetzt steigenden Wohngeldanträge abzuarbeiten. Mit der genauen Ausgestaltung einer solchen möglichst zentralen Anlaufstelle für die Bürgerschaft wird der Stadtrat bereits Anfang 2023 nochmal befasst werden. Nachdem leider trotz der Wohngeldreform mit 1,2 Prozent aller Haushalte nach wie vor nur eine sehr geringe Anzahl der Münchner*innen antragsberechtigt sein werden, ist es besonders wichtig, eine gute Vorklärung zum Thema Antragsberechtigung und Antragsverfahren zu ermöglichen. Dabei sollen auch die bestehenden Beratungssysteme der Freien Wohlfahrt mit eingebunden werden.“
Wichtige Hinweise für eine Wohngeld-Antragstellung:
- Der Antrag muss vollständig ausgefüllt sein.
- Alle erforderlichen Nachweise sind mit einzureichen.
- Von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) bitte absehen. So kann die Bearbeitung beschleunigt werden. - Auf der Internetseite der Wohngeldstelle findet sich ein Überblick über die benötigten Unterlagen und Hinweise und über die Beratungsstellen der Verbände, die eine Hilfestellung beim Ausfüllen geben. Die Unterstützung der Verbände wird voraussichtlich ab Mitte Januar möglich sein, da vorher die Schulung der Beraterinnen und Berater erfolgen muss. Darüber hinaus findet sich auf der Seite ein Wohngeldrechner, der einen Anhaltspunkt liefert, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht. (www.muenchen.de/wohngeld)
Haushalte, denen Wohngeld bis ins Jahr 2023 hinein bewilligt wurde, müssen nichts veranlassen. In den ersten Monaten des Jahres 2023 ergeht hierzu ein neuer Bescheid. Ein höheres Wohngeld ab Beginn des Jahres wird automatisch nachgezahlt.
Alle Haushalte, denen innerhalb des Zeitraums September bis Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bewilligt wurde, erhalten einen weiteren einmaligen Heizkostenzuschuss. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Laufe des 1. Quartals 2023.