Bürgerfreundliches Online-Vereinsregister
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann und Hans Hammer (CSU-Fraktion) vom 16.7.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Wie im Folgenden dargestellt, wird die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement im Direktorium (Fachstelle BE) Ihren Antrag im Rahmen ihres laufenden Geschäfts bearbeiten.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
In Ihrem Antrag führen Sie aus, dass ein niederschwellig einsehbares Online-Vereinsregister bzw. eine Online-Vereine-Übersicht Vereine bei der Sichtbarkeit und Mitgliedergewinnung unterstützen kann.
Optionen „der Filterung von Suchergebnissen für Vereine nach Themen, Vereinszweck oder Stadtviertel“ sind dabei, wie im Antrag beschrieben, unerlässlich.
Über die Sichtbarkeit der Vereine für Interessierte hinaus gibt es auch weiteren Akteur*innen einen besseren Überblick über die Münchner Vereine-Landschaft und erlaubt es Vereinen, sich untereinander quartiers- oder themenbezogen besser zu vernetzen.
Die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement im Direktorium hat deshalb zwischenzeitlich mit den Vorarbeiten zur Einführung einer Online-Vereine-Übersicht begonnen und wird sie inklusive Marketing-Kampagne in 2023 umsetzen. Die Akzeptanz und Relevanz der Übersicht werden nach einem angemessenen Zeitraum evaluiert.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.