Barrierefreier Hauptbahnhof
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 23.11.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Ihrem Schreiben vom 23.11.2021 legen Sie nachfolgenden Sachverhalt zu Grunde:
„Der Hauptbahnhof als zentrale, massive Baustelle ist für Menschen mit Rollstuhl, Rollatoren, Gehhilfen, Kinderwägen etc. aktuell mehr als heraus- fordernd, wenn nicht sogar ein Ort der Unmöglichkeiten. Im Rahmen der Umsetzung der UNBRK in München stellt sich die Frage, wie schnell die bestehenden Probleme gelöst werden sollen und können.“
Bei der Beantwortung Ihrer Fragen wurde das Schreiben des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München vom 20.12.2021 (siehe Anlage) mit einbezogen.
Zu Ihrer Anfrage bzw. Ihren darin gestellten Einzelfragen nimmt das Mobilitätsreferat wie folgt Stellung:
Frage1:
Welche Maßnahmen werden unternommen, um mit allen Beteiligten des Hauptbahnhofs München schnellstmöglich den Status der Barrierefreiheit zu schaffen?
Antwort:
Während der aktuellen Bauarbeiten (Abriss und Neubau des Empfangsgebäudes am Bahnhofplatz, Abriss und Neubau des Starnberger Flügelbahnhofs sowie Bau eines neuen S-Bahnhofs für die „2. Stammstrecke“) muss stets auf neue Baustellensituationen reagiert werden, die immer wieder neue Rahmenbedingungen setzen. Das Mobilitätsreferat ist für die Verkehrsführung auf öffentlichem Grund zuständig und teilt die jeweils neben der Baustelle zur Verfügung stehenden Flächen je nach Bedarf und Möglichkeiten zwischen allen konkurrierenden Nutzergruppen und Verkehrsarten auf. Dies mündet in der Regel aufgrund der beengten Platzverhältnisse in einer Kompromisslösung. Die Belange mobilitätseingeschränkter Personen werden dabei berücksichtigt.
Das Bahnhofsgebäude selbst sowie Teile der angrenzenden Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Deutschen Bahn. Die Landeshaupt-stadt München hat in diesen Bereichen nur begrenzte Möglichkeiten der Einflussnahme.
Die Deutsche Bahn teilt auf Nachfrage hierzu mit:
„Eine barrierefreie Erschließung der Haupteingänge über die Arnulf- wie die Bayerstraße sind in allen Ausführungsphasen der Großbaustellen sichergestellt. Entsprechende Bauprovisorien sind in allen Baustufen Teil der Planung. Die Anschlüsse an den ÖPNV (Bus, Tram und U-Bahn) werden nach aktuellem Planungsstand nicht durch die Baumaßnahmen tangiert. Durch die notwendigen Baustelleneinrichtungsflächen um den Hbf wurde für die Taxis an der Arnulfstraße bereits ein Ersatzstandort in der Pfefferstraße gefunden. Im weiteren Bauverlauf wird eine solche Zwischenlösung auch für die Bayerstraße, gemeinsam mit dem Mobilitätsreferat, gesucht. (...)
Zu der Anfrage des Behindertenbeirats der LHM ergänzt die Deutsche Bahn Folgendes:
Barrierefreie WC Anlagen:
Die Baumaßnahmen am Münchner Hauptbahnhof umfassen den sukzessiven Abriss aller Hochbauten. Im Rahmen dieser Großbaustelle muss für alle für den Betrieb des Bahnhofes notwendigen Anlagen, Dienste und Services ausreichend Fläche vorgehalten werden. In letzter Konsequenz heißt das bezugnehmend auf die Anzahl der barrierefreien Toiletten, dass das Angebot verringert werden muss. Eine anstehende Renovierung der WC-Anlagen am Ausgang der Arnulfstraße (Sperrengeschoss) können wir nicht bestätigen.
Bei der angeführten Toilette der Bahnhofsmission handelt es sich nicht im eigentlichen Sinn um eine öffentliche Toilette. Wir haben diese zusammen mit der LHM realisiert, um den Obdachlosen und Hilfebedürftigen eine kostenlose Nutzung von WC-Anlagen zu ermöglichen. Die LHM übernimmt die Betriebskosten und die Bahnhofsmission regelt den Zugang und die Reinigung.
Behindertenstellplätze:
Es sind aktuell 2 Behindertenstellplätze am Eingang Bayerstraße ausgewiesen und beschildert. Die DB hat sich dafür eingesetzt, dass dieser Standort als Ersatz um den Hbf zu Verfügung steht. Es wird weiterhin versucht, diese auch im weiteren Verlauf der Baumaßnahme aufrecht zu halten. (Vergleiche hierzu auch die Ausführungen zu Frage 3 und 4)Blindenleitstreifen, Theken:
Die nicht optimale Lösung am Querbahnsteig ist uns bewusst. Da dieser Bereich ebenfalls Teil der Neubaumaßnahme am Hbf ist, finden auch auf Grund der kommenden Bauprovisorien in diesem Bereich keine Erneuerungen des Bestandes mehr statt. Finaler Abschluss der Baumaßnahmen wird die Erneuerung des Querbahnsteiges sein; erst dann kann ein DIN-gerechter Ausbau des Blindenleitsystems erfolgen.
In den nächsten Monaten wird die DB Information abgerissen und eine neue an einer anderen Stelle gebaut. Diese wird dann auch mit einem barrierefreien Counter-Zugang ausgestattet sein.
Die Anmerkung der Thekenhöhe geben wir gerne an die Pächter der Vermarktungsflächen am Hbf weiter, da die Container nicht DB Eigentum sind, sondern hier nur der Standort der Verkaufsfläche genehmigt wird.
Handlauf Rampe Ausgang Bayerstraße:
Bei der aktuellen Rampe kann kein Handlauf nachgerüstet werden, da wir die Breite wegen möglicher Zufahrten von Rettungsdiensten nicht einschränken können. Hier sehen wir keinen schnellen Lösungsansatz. Auch hier müssen wir wieder auf den Umbau im Rahmen der Gesamtmaßnahme verweisen.“
Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München hat sich mit Schreiben vom 6.9.2022 wie folgt zur Stellungnahme der Deutschen Bahn geäu-ßert:
„Da sich die Bauzeit der zweiten Stammstrecke und damit die Bauzeit des Bahnhofsgebäude verzögert – nach Aussagen der Presse wohl bis 2037 – ist es ein unzumutbarer Zustand, dass es am Querbahnsteig weitere 15 Jahre kein taktiles Leitsystem geben wird.
Der ‚Schildbürgerstreich‘, dass man die barrierefreien Bahnsteige nicht erreichen kann, existiert bereits seit mehr als 15 Jahren. Schon damals hat man gesagt, dass wegen des Umbau des Bahnhofes, kein Leitsystem gebaut werden kann.“
Unabhängig von der Baustellensituation kann das Mobilitätsreferat Folgendes mitteilen:
Für die sog. „Integrierte Gesamtlösung Hauptbahnhof (IGL)“ wird aktuell ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt.Im Zuge der Planungen des „autofreien Bahnhofplatzes“ können Flächen, die zuvor dem ruhenden und fließenden KfZ-Verkehr zugeordnet waren, anderweitig genutzt werden. So wird neben einer Stärkung des barrierefreien ÖPNV auch eine attraktivere Führung des Fußverkehrs (mit und ohne Beeinträchtigungen) über den Bahnhofplatz in alle Himmelsrichtungen angestrebt. Bei allen baulichen Ausführungen werden die neuesten Vorgaben in Bezug auf Barrierefreiheit eingehalten. Eine Erreichbarkeit mit Taxen oder Kfz bleibt über die Bayerstraße und Arnulfstraße weiter bestehen, auf ausreichend Behindertenparkplätze wird bei der Planung geachtet.
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Status des barrierefreien Zugangs zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln am Hauptbahnhof (Bahn, U-Bahn, Trambahn, Taxi, Bus)?
Antwort:
Der barrierefreie Zugang zum Bahnhofsgebäude ist aktuell über die Zugänge Bayerstraße und Arnulfstraße gewährleistet (siehe Antwort zu Frage 1).
U-Bahn, Tram und Bus am Hauptbahnhof können aktuell barrierefrei erreicht werden. Es gibt lediglich einen Trambahnsteig am Bahnhofplatz, der von der Straßenebene aus nicht barrierefrei erreichbar war und ist. Hier empfiehlt die MVG, eine Haltestelle zuvor ein- bzw. auszusteigen (Hauptbahnhof Nord). Aktuell besteht hier nach Auskunft der MVG leider keine Möglichkeit auf Nachbesserung. Die derzeitigen Umbauplanungen werden jedoch die Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigen.
Der Taxistandplatz in der Bayerstraße liegt unmittelbar am Eingangsbereich zum Bahnhofsgebäude und wurde durch die Baumaßnahme bislang nicht verändert.
Der Taxistandplatz in der Arnulfstraße wurde baustellenbedingt aufgelöst und in die Pfefferstraße, nördlich der Arnulfstraße verlegt. Die Arnulfstraße kann auf dem bestehenden Fußgängerüberweg überquert werden.
Frage 3:
Ist bekannt, dass es aktuell keine ausgewiesenen Kurzzeitparkmöglichkeiten am Eingang Nord (Arnulfstraße) bzw. Süd (Bayerstraße) mit Ausstiegsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkung gibt?
Antwort:
Durch den Neubau des dritten Tram-Gleises am Bahnhofplatz sowie durch die aktuelle baustellenbedingte Nutzung der öffentlichen Flächen sind die vormals dort vorhandenen Taxistandplätze, Kurzparkzonen, Behindertenparkplätze, Radabstellanlagen sowie auch Anfahrtsmöglichkeiten für Reise- bzw. Touristikbusse entfallen. Aufgrund der dichten Bebauung und der komplexen Infrastruktur rund um den Hauptbahnhof stehen Ausgleichsflächen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
Während der aktuellen Baustellensituation sind folgende Parkplätze für schwerbehinderte Menschen eingerichtet:
-Drei Stellplätze in der Mittererstraße südlich der Bayerstraße -Zwei Stellplätze in der Bayerstraße vor Hausnummer 10 -Ein Stellplatz in der Hirtenstraße im Einmündungsbereich Pfefferstraße -Ein Stellplatz in der Arnulfstraße vor Hausnummer 22
In der Bayerstraße auf Höhe der Hausnummer 10 ist im Anschluss an die beiden Behindertenparkplätze darüber hinaus ein eingeschränktes Haltverbot vorhanden, welches als Ausstiegsmöglichkeit genutzt werden kann.
Frage 4:
Wie soll die geschilderte Situation in Frage 3 gelöst werden und bis wann?
Antwort:
In der Arnulfstraße vor Hausnummer 2 wurden mittlerweile zwei weitere allgemeine Behindertenparkplätze eingerichtet.
Darüber hinaus wurde als Ersatz für die baustellenbedingt weggefallenen Plätze mittlerweile auch ein weiteres eingeschränktes Haltverbote (2 Stellplätze) in der Bayerstraße Südseite, zwischen Paul-Heyse-Straße und Mittererstraße, eingerichtet. Diese Plätze können als Ausstiegsmöglichkeit genutzt werden.
Ebenso ist die Einrichtung weiterer eingeschränkter Haltverbote in der Arnulfstraße Nordseite, gegenüber dem Hauptbahnhof, geplant. Die Einrichtung dieser Plätze verzögert sich leider noch, da die dafür vorgesehene Fläche über mehrere Monate als Anfahrtszone für Shuttle-Busse für Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine genutzt wurde.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
Die Anlage kann abgerufen werden unter:
https://risi.muenchen.de/risi/antrag/detail/6919950#ergebnisse