Klimaschutz konkret Photovoltaikanlagen (PV) – Offensive für München
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 5.8.2021
PV-Prüfung bei Bauvorhaben einführen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Christian Köning, Klaus Peter Rupp, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Julia Schönfeld-Knor, Andreas Schuster (SPD/ Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Judith Greif, Dominik Krause, Clara Nitsche, Julia Post, Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 6.8.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Die Stadtverwaltung wird mit dem Antrag Nr. 20-26/A 01794 aufgefordert zu prüfen, wie schnellstmöglich Photovoltaikanlagen (PV) an bestehenden Lärmschutzwänden, Einhausungen, auf Fahrbahnbelägen und Parkplätzen errichtet werden können. Dabei sei auf bereits gestellte Anträge aus dem Stadtrat Bezug zu nehmen und die Förderlandschaft genau zu betrachten.
Mit dem Antrag Nr. 20-26/A 01814 wird die Verwaltung gebeten, bei der Planung von Begrenzungskonstruktionen (z. B. Lärmschutzwänden, Mauern, Geländern) automatisch zu prüfen, ob die Integration einer PV-Anlage technisch möglich ist und eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorzulegen. Die Verwaltung soll außerdem die Konzeption standardisierter PV-Module in Form eines Vorschlagkatalogs, der ein vereinfachtes Prüfverfahren ermöglicht, prüfen. Die Nutzung der PV-Elemente sei zunächst den SWM anzudienen.
Das Baureferat ist mit der Behandlung der o.g. Stadtratsanträge beauftragt.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihre Anträge mit Schreiben zu beantworten.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft nimmt nach Rückmeldung durch die Stadtwerke München zum Antrag Nr. 20-26/A 01814 wie folgt Stellung:
„Die Stadtwerke München begrüßen die Idee, bestehende oder geplante Begrenzungskonstruktionen für die Erzeugung von Solarenergie zu verwenden und unterstützen die Verwaltung der LHM bei der Bewertung derartiger Projekte gerne.Die technische und wirtschaftliche Machbarkeit von Photovoltaik-Anlagen auf Begrenzungskonstruktionen ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dabei sind neben den Installationskosten der Anlage das Netzanschlusskonzept (i. d. R. ist an Begrenzungskonstruktionen kein direkter Netzanschlusspunkt vorhanden), die Kosten für den Netzanschluss sowie das Betreibermodell zu klären. Auf der Grundlage des aktuellen EEG 2021 kann der produzierte Solarstrom entweder über die geförderte oder die sonstige Direktvermarktung vermarktet werden, je nachdem, welche Vorgaben die jeweiligen Örtlichkeiten erfüllen (z. B. 200-Meter-Autobahn-Korridor). Die Vergütungssätze für Anlagen in der geförderten Direktvermarktung wurden aufgrund des starken Photovoltaik-Zubaus in den letzten Jahren stark reduziert und werden auch in Zukunft weiter abgesenkt. Dies hat zur Folge, dass nur noch größere Anlagen mit niedrigen Errichtungskosten wirtschaftlich darstellbar sein werden.
Gespräche der Stadtwerke München mit der Autobahn GmbH bezüglich einer potenziellen Zusammenarbeit waren bislang leider erfolglos. Eine Unterstützung durch die Landeshauptstadt München würde diesbezüglich daher begrüßt werden.“
Das Baureferat nimmt zu den o.g. Stadtratsanträgen wie folgt Stellung:
Im Rahmen der Umsetzung der Baupflicht Solar – Stadtratsbeschluss Bayerisches Versöhnungsgesetz II vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525) – werden im Zuge von stadteigenen Neubau- und Sanierungsmaßnahmen PV-Anlagen zur größtmöglichen Eigenversorgung realisiert. Im Gebäudebestand wurden PV-Anlagen im Rahmen des Integrier ten Handlungsprogramms Klimaschutz für München verstärkt nachgerüstet.
Auf Grund des o. g. Beschlusses wird bei Neubau und Sanierungen auch im Bereich von Begrenzungskonstruktionen (z. B. Lärmschutzwänden, Mauern, Geländern) der Einsatz von PV-Anlagen geprüft und, wenn keine technischen, rechtlichen oder nutzungsbedingten Gründe dagegen sprechen, dem Stadtrat im Rahmen der Projektbeschlüsse zur Entscheidung vorgelegt. Auch vor diesem Beschluss wurde bei Lärmschutzwänden so verfahren: Prominente Beispiele sind die LSW Candidbrücke oder Nordumgehung Pasing.
Die Machbarkeit ist immer im Einzelfall zu untersuchen. Im Unterschied zu PV-Anlagen auf Gebäuden wird das Nutzen/Kosten-Verhältnis von PV-Anlagen auf den in den Anträgen genannten Bauwerken durch den Umstand gemindert, dass der erzeugte Strom in der Regel nicht vor Ort genutzt wer-den kann. Ein möglicher Netzanschluss muss geklärt werden. Zudem sind diese Bauwerke häufig durch Bebauung oder Begrünung verschattet. Eine Integration oder additive Befestigung von PV-Modulen ist aufwendiger als mit standardisierten Haltesystemen bei Dächern.
Mit dem Grundsatzbeschluss II Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030 vom 19.1.2022 (Sitzungsvorlage 20-26/V 05040) wurde für die Erreichung der Klimaschutzziele ein umfassendes Maßnahmenpaket für stadteigene Gebäude und Verkehrsinfrastruktur entwickelt. Insbesondere wurde im Bereich der weiteren Steigerung der Erneuerbaren Energien die Maßnahme „Verstärkter Ausbau von Solaranlagen im Gebäudebestand“ intensiviert.
Im Zuge der Fortschreibung des Maßnahmenpakets ist vom Baureferat geplant, eine zusätzliche Maßnahme Machbarkeitsuntersuchungen und Nachrüstung von PV-Anlagen bei Begrenzungskonstruktionen (z. B. Lärmschutzwänden, Mauern, Geländern) zu entwickeln und diese einschließlich der erforderlichen Ressourcen an das Referat für Klima- und Umweltschutz zur Anmeldung im Klimabudget zu melden.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz hat dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Anträge damit abschließend behandelt sind.