Kurzfristige Steigerung der Intensivkapazität der München Klinik
Antrag Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 16.11.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die im Antrag formulierten Punkte beziehen sich auf das operative Geschäft der München Klinik gGmbH. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworten wir Ihren Antrag mit einem Schreiben.
Wir haben die München Klinik gGmbH zu den Punkten befragt und können Ihnen abschließend antworten.
1. Einsatz von Pflegekräften aus den OPs auf den Intensivstationen
Antwort:
Der Einsatz von Pflegekräften aus den Operationsbereichen auf den Intensivstationen erfolgt bereits jetzt auf freiwilliger Basis unter Beachtung der Mitbestimmungsrechte des zuständigen Betriebsratsgremiums. Derzeit wird von Zwangsverpflichtungen und -versetzungen abgesehen.
2. Bonuszahlungen für Pflegekräfte, die über ihre eigentliche Arbeitszeit hinaus bereit sind, Überstunden zu leisten (z. B. doppelte Bezahlung jeder Überstunde)
Antwort:
Pflegekräfte, welche bereit sind, sich über ihre vereinbarte Arbeitszeit hinaus einzubringen, haben in der München Klinik die Möglichkeit, freiwillige Zusatzdienste zu leisten. Dieses Instrument wird vor allem in den Hochphasen der Pandemie intensiv genutzt.
Die Möglichkeit von Sonderzahlungen ist mit der Ausschüttung einer Covid-19-Zulage auf Basis einer mit dem Sozialpartner verhandelten Betriebsvereinbarung umgesetzt worden.
Diese Zahlungen werden seit dem 1.11.2020 gewährt und betragen monatlich bei Vollzeittätigkeit 150 Euro bzw. 250 Euro brutto. Die Höhe der Zulage ist abhängig von der Qualifikation und der Beschäftigtengruppe. Dreijährig examinierte Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger*innen oder Altenpfleger*innen, die in ausgewiesenen COVID- oder Abklärungsstationen eingesetzt sind, erhalten die Zulage in Höhe von maximal 250 Euro brutto monatlich. Pflegehelfer*innen oder Beschäftigte im Funktionsdienst erhalten einen Betrag in Höhe von maximal 150 Euro brutto monatlich, wenn sie in COVID- oder Abklärungsstationen eingesetzt sind.
3. Einsatz von Ärzten als pflegerische Unterstützungskräfte auf den
Intensivstationen
Antwort:
Auf einer Intensivstation arbeiten Pfleger*innen und Ärzt*innen immer als Team am Patienten. Nicht alle Tätigkeiten sind dabei klar voneinander abgrenzbar. Der Einsatz von Ärzt*innen als rein pflegerische Unterstützungskräfte ist jedoch weder berufsrechtlich zulässig noch inhaltlich möglich, da Ärzt*innen nicht über die pflegerisch notwendigen Kompetenzen verfügen.
4. Gezielte Werbekampagne bzw. Kontaktaufnahme mit Pharmaunternehmen und Arztpraxen, um dort tätige ausgebildete Intensivkräfte kurzfristig „auszuleihen“
Antwort:
Die München Klinik setzt auf langfristige Lösungen, um Intensivpflegekräfte für die München Klinik zu gewinnen – außerhalb eines Lockdown sind kurzfristige Einsätze nicht zielführend. So hat die München Klinik im November 2021 mit einer speziell auf Intensivkräfte zugeschnittenen Informations- und Recruitingkampagne in den sozialen Medien und auf verschiedenen Portalen erfolgreich wechselwillige Pflegekräfte erreicht. Diese Kampagne wird in diesem Jahr ausgebaut und fortgeführt.
5. Gezielte Werbekampagne bei Intensivkräften in Elternzeit oder in Rente, um diese für eine begrenzte Zeit auf den Intensivstationen einsetzen zu können
Antwort:
Beschäftigte in Elternzeit oder Rente wurden während der ersten Welle im März 2020 umgehend angeschrieben, jedoch war die Resonanz auf den Aufruf sehr verhalten. Auf diesem Weg konnten keine Pflegekräfte zu einer Rückkehr animiert werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.