Fragen zu den gesteigerten Anforderungen in der Brandbekämpfung durch Elektrofahrzeuge
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 12.10.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Am 12.10.2021 haben Sie folgende Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet:
„Vor kurzem kam es zu einem Großbrand in Stuttgart, ausgelöst durch den Brand eines Elektrobusses. Nun gab der MVG laut überregionalen Medienberichten bekannt, vorsorglich acht Busse desselben Typs, bis zur Klärung der Brandursache, außer Betrieb zu nehmen.
Die schwierige Löschbarkeit von Elektrobränden ist seit geraumer Zeit be- kannt. Während für ein Verbrennerfahrzeug rund 500 Liter und 15 Minuten zur Brandlöschung benötigt werden, sind es bei Elektroautos rund 10.000 Liter und zwei bis drei Stunden für den Löschvorgang, plus 72 Stunden Nachbeobachtung, da das Risiko einer erneuten Entzündung der Batterie besteht. Erschwerend und die Einsatzkräfte besonders gefährdend, kommen noch die Freisetzung hochgiftiger Dämpfe und von Flusssäure durch Batteriebrände hinzu.
Die sogenannte Mobilitätswende, die auch mit einer zunehmenden Elekt- rifizierung des Individualverkehrs einhergeht, wird demzufolge die Ansprüche an die Arbeit der Feuerwehreinsatzkräfte sowie Brandschutzbestimmungen erhöhen.“
Bevor wir zur Beantwortung Ihrer konkreten Fragen kommen, bitten wir zunächst um Verständnis, dass Ihre Anfrage wegen erforderlicher Abstimmungen leider nicht fristgerecht bearbeitet wurde.
Das Informationsrecht nach § 68 GeschO beschränkt sich auf Auskünfte, die aus den Akten abrufbar sind, d. h., die sich auf bei den Referaten bereits vorhandene, mit zumutbarem Aufwand ermittelbare Informationen beziehen. Ein Anspruch auf Erhebungen, die die Verwaltung erst durchführen müsste, besteht nicht.
Ihre konkreten Fragen zu dieser Thematik beantworten wir folgenderma-ßen:
Frage 1.1:
Wie viele Elektrofahrzeuge befinden sich derzeit im Fuhrpark der Stadt München, den Stadtwerken, die MVG und sonstigen Unternehmen und Einrichtungen deren Eigentümerin die Landeshauptstadt ist und wieviel Prozent des Gesamtfuhrparks macht dies aus?
Antwort:
Der Fuhrpark der meldenden Bereiche umfasst 4.281 Fahrzeuge. Davon sind 919 Elektrofahrzeuge. Dies entspricht einem Anteil an Elektrofahrzeugen in Höhe von insgesamt 21 Prozent.
Frage 1.2:
Wie viele weitere Anschaffungen von Elektrofahrzeugen sind aktuell geplant?
Antwort:
Die meldenden Bereiche verfolgen konkrete Beschaffungsplanungen von 9 Fahrzeugen und 86 Bussen in den nächsten Jahren. Einzelne Bereiche verfolgen das Ziel, bis 2030 die komplette Fahrzeugflotte auf Elektrobetrieb umgestellt zu haben.
Frage 2.1:
Welche Herausforderungen sieht die Branddirektion im Rahmen der Mobilitätswende, mit Blick auf den deutlich höheren Löschaufwand bei Elektrofahrzeugen, auf sich selbst und die Landeshauptstadt im Allgemeinen zukommen?
Antwort:
Elektrokraftfahrzeuge sind in Bezug auf die Wärmefreisetzungsrate ähnlich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor zu bewerten. Aus feuerwehrtechnischer Sicht ergeben sich daher nur geringe Abweichungen, die keine besonderen Herausforderungen für die Branddirektion erkennen lassen. Zu diesem Schluss kommt auch der Deutsche Feuerwehrverband in seiner Pressemitteilung vom 22.2.2021 (Link: https://www.presseportal.de/pm/50093/4844365)
Frage2.2:
Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Branddirektion von Seiten des Stadtrats getroffen werden, um die Risiken im Zusammenhang mit Bränden von Elektrofahrzeugen im Stadtgebiet zu verringern?
Antwort:
Aus Sicht der Branddirektion sind keine Maßnahmen des Stadtrats erforderlich.
Frage 2.3:
Wie bewertet die Branddirektion den Stand der eigenen Vorbereitung auf die neuen Anforderungen im Rahmen der Mobilitätswende?
Antwort:
Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht. Eine wesentliche Änderung der Einsatztaktik ist daher nicht angezeigt.
Frage 2.4:
Verfügt man Stand heute bereits über ausreichend Ausrüstung (insbesondere ausreichend Schutzkleidung) und ausgebildete Einsatzkräfte um auch mit einer steigenden Anzahl von Elektrobränden zurechtzukommen?
Antwort:
Ja.
Frage 3.1:
In einigen Städten der Bundesrepublik wurde in den vergangenen Monaten beschlossen, aufgrund der Löschschwierigkeiten, keine Elektrofahrzeuge mehr in städtischen Tiefgaragen zuzulassen, wie ist der Stand in München und wird seitens der Stadtverwaltung über analoge Schritte nachgedacht – falls dem nicht der Fall ist, warum nicht?
Antwort:
Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.
Aufgrund dieser Umstände ist in keinem der betroffenen Bereiche eine Tiefgaragensperrung für Elektrofahrzeuge vorgesehen.
Frage 3.2:
Falls darüber nachgedacht wird auch in München Tiefgaragen für Elektrofahrzeuge zu sperren, bzw. dies schon der Fall ist, welche Auswirkung erwartet man für die Parksituation in der Stadt, insbesondere vor Hintergrund des Abbaus von Stellplätzen, zugunsten von Schanigärten, Radwe- gen, etc.? Könnte dies sogar die Mobilitätswende konterkarieren und wieder zu einer steigenden Nachfrage nach Verbrennerfahrzeugen führen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.1.