Gedenken an den Flugzeugabsturz von Manchester United am 6.2.1958 Stadt unterstützt den Fanclub „Red Docs Munich“
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Rathaus Umschau 29 / 2022, veröffentlicht am 11.02.2022
Gedenken an den Flugzeugabsturz von Manchester United am 6.2.1958 Stadt unterstützt den Fanclub „Red Docs Munich“
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fiorentino-Wall, Haimo Liebich, Dr. Ingo Mittermaier, Christian Müller, Cumali Naz, Jens Röver, Helmut Schmid und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 5.2.2020
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Mit o. g. Antrag beantragen Sie eine Förderung der Erinnerungsarbeit eines privaten Akteurs im öffentlichen Raum durch die Landeshauptstadt München. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft damit eine laufende Angelegenheit der Verwaltung, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Somit ist eine beschlussmäßige Behand
lung im Stadtrat rechtlich nicht möglich.
Die verspätete Antwort bitte ich zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 5.2.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit dem Antrag soll der FC Bayern-Fanclub „Red Docs Munich“ in seiner Erinnerungsarbeit an den Absturz des Flugzeugs der Fußballmannschaft von Manchester United am 6.2.1958 in Trudering unterstützt werden. Der Verein hat auf der Grünfläche des Manchester-Platzes (Empstraße 10/Ecke Rappenweg) eine Vitrine in Sondernutzung (Genehmigung vom 28.11.2019, Grundsteinlegung am 6.2.2020) zur Präsentation niedergelegter Fan-Utensilien aufgestellt, die der Erinnerung an das Unglück dient. Deren Sammlung, Verwahrung und Ausstellung wird als unterstützenswerte Erinnerungsaktion des Vereins gewertet, die durch Übernahme der jährlich anfallenden Versicherungskosten in Höhe von 1.500 Euro durch die Landeshauptstadt München gefördert werden soll.
Zu den Eigentumsverhältnissen und Zuständigkeiten vor Ort weist das Baureferat darauf hin, dass das Baureferat weder Eigentümer der Vitrine noch für deren Unterhalt zuständig ist. Verkehrssicherheit und der Unterhalt der Vitrine liegen bei derartigen Sachverhalten in der Verantwortung des privaten Eigentümers. Auch das Kreisverwaltungsreferat, das die öffentlich-recht
liche Sondernutzungserlaubnis am 28.11.2019 bewilligt
hat, sieht den Eigentümer der Vitrine in der Pflicht. Durch die Aufstellung der Vitrine ist der Fanclub für von ihr ausgehenden Beeinträchtigungen verantwortlich. Dies ergibt sich aus der allgemeinen ordnungsrechtlichenVerantwortlichkeitsregelung in Art. 9 Abs. 2 LStVG, also dem Verhältnis des Erlaubnisnehmers zur aufgestellten Sache. Er trägt die Kosten für den Unterhalt selbst. Die Pflicht zur Unterhal
tung der Sondernutzung entspre-
chend der gesetzlichen Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik ist in Art. 18 Abs. 4 BayStrWG festgelegt.
Aus Sicht des Kulturreferats ist jedwedes Engagement, die Erinnerung an den Flugzeugabsturz vom 6.2.1958 wachzuhalten, unterstützenswert. Die Landeshauptstadt München erinnert deshalb bereits mit permanenten Formaten im öffentlichen Raum an das Ereignis: Seit 2004 wird am heutigen Manchesterplatz mit einem Denkmal an den Flugzeugabsturz erinnert, seit 2008 auch durch die Namensgebung des Platzes, die vor Ort mit einem Straßennamenerläuterungsschild ergänzt ist. Auf die vor Ort bereits existierende Vielfalt permanenter, erinnerungskultureller Anknüpfungspunkte durch die Landeshauptstadt München hatte bereits 2018 die Stellungnahme der AG Gedenktafel verwiesen und eine weitere städtische Initiative bezüglich der Vitrine verworfen. Die Genehmigung für die Realisierung der Vitrine 2020 erfolgte mit Zustimmung der Stadtspitze, jedoch ohne finanzielle städtische Beteiligung. In die inhaltliche Konzeption und Gestaltung der Vitrine war das Kulturreferat nicht eingebunden.
Die im o. g. Antrag geforderte Kostenübernahme der jährlichen Versicherung könnte vom Kul
turreferat nur aus den Projektfördermitteln ausge-
reicht werden. Das Kulturreferat verfolgt in Bezug auf Gedenk-Kunst und erinnerungskulturelle Projekte zwei inhaltliche Grundgedanken:
Zum einen muss die grundlegende Frage nach dem Kunstanspruch an
das entstehende Gedenk- bzw. Erinnerungszeichen oder Denkmal gestellt werden. Bei den bisher vom Kulturreferat realisierten permanenten Erinnerungsprojekten der Vergangenheit stand der künstlerische Anspruch immer im Vordergrund (z. B. Georg Elser Kunstprojekt; Opfer des Nationalsozialismus – Neue Formen des Erinnerns und Gedenkens; Denkmal für die im NS verfolgten Lesben und Schwule, Erinnerungszeichen an die Todesopfer des Nationalsozialismus).
Zum anderen muss die Frage des erinnerungskulturellen Formats thematisiert werden. Das Kulturreferat verfolgt neben eigenen Wettbewerbsverfahren die Realisierung einer lebendigen Erinnerungskultur in München, die sich nicht mit der Anbringung von Gedenktafeln und der Er
richtung
von Denkmälern begnügt. Um diesen Anspruch einzulösen, setzt das Kulturreferat auf partizipative und neue Formen und Formate, die zur Selbstreflexion und Auseinandersetzung mit aktuellen Themen und Gefährdungen unseres Gemeinwesens führen (Kulturgeschichtspfade, Themengeschichtspfade, Memory Loops, App im NS-Dokumentationszentrum,Lernforum im NS-Dokumentationszentrum, Schüleraudioguides, Veranstaltungsreihen zu stadtgeschichtlichen Themen mit Gegenwartsbezug).
Da das Kulturreferat die stadtgeschichtlich und erinnerungskulturelle Auseinandersetzung des Fanclubs „Red Docs Munich“ außerordentlich begrüßt, hat der Fachbereich Stadtgeschichte Kontakt zu den Akteur*innen aufgenommen. Wie vorrangig gewünscht wurde inhaltliche Beratung angeboten. Es wurden verschiedene lebendige Formate der Vermittlung vorgestellt und angeregt, die im Falle einer Realisierung gerne auch finanziell gefördert werden würden. Dafür wurden auch die Förderkriterien erläutert. Das Kulturreferat wird bei Anfragen des Fanclubs auch künftig inhaltlich und methodisch beraten und Zuwendungsanträge gerne prüfen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.