Sonderimpfstationen für Moderna
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 30.11.2021
Antwort Gesundheitsreferat:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München (LHM) an den bestehenden Impfstationen oder an eigenen Standorten Impfstationen für den Moderna-Impfstoff einrichtet.
Da die in Ihrem Antrag genannte Forderung im stationären Impfzentrum in Riem, den dauerhaften Impfaußenstellen und bei den mobilen Impfaktionen bereits umgesetzt wird, erlaube ich mir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teile Ihnen auf diesem Weg Folgendes mit:
Die LHM besitzt ausreichende Vorräte des Moderna-Impfstoffes. Derzeit (Stand 3.1.2022) sind rund 27.000 Impfdosen vorrätig. Der Moderna-Impfstoff wird täglich an den diversen städtischen Impfstandorten verimpft und jede*r Bürger*in kann diesen Impfstoff vor Ort frei für sich auswählen, soweit die dafür erforderlichen Voraussetzungen, u.a. ausreichende Mindestabstände zu vorherigen Impfungen, eingehalten werden. Dieses Vorgehen wurde und wird immer wieder in den Medien bekannt gegeben, u.a. auf muenchen.de/corona.
Aufgrund der eingeschränkten Liefermengen von BioNTech seitens des Bundes musste auch die Landeshauptstadt München ab Mittwoch, 21.12.2021, die Vergabe der Impfstoffe einteilen: Für Über-30-Jährige wird dann für Erst- und Auffrischungsimpfungen Moderna verwendet, ausgenommen sind Schwangere und Stillende. Für die Zweitimpfungen wird BioNTech verwendet, wenn der Impfzyklus damit begonnen wurde. Personen unter 30 Jahren bekommen den Impfstoff von BioNTech, können auf ausdrücklichen Wunsch hin jedoch auch Moderna wählen.
Diese Impfstoffvergabe entspricht der Empfehlung der StIKO: Für Personen unter 30 Jahren wird der Einsatz von BioNTech empfohlen. Für Personen ab 30 Jahren sind beide derzeit verfügbaren, hochwirksamen mR-NA-Impfstoffe gleichermaßen gut geeignet.
Die von Ihnen angesprochenen besonderen Dosierungs- und Lagerungsanforderungen an den Moderna-Impfstoff stellen für die städtischen Impfstandorte kein Problem dar.
Auf die Handhabung und die Durchführung der Impfungen in den Hausarztpraxen hat die LHM keinen Einfluss.Aus den oben genannten Gründen wird keine Notwendigkeit gesehen, eigene Sonderimpfstationen für den Moderna-Impfstoff einzurichten.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.