Ja zum Kiesabbau – Ja zur Aufforstung von Ersatzflächen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 20.5.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat (KR), auf, Lösungsvorschläge zu prüfen, wie die Stadt einen Ausgleich für den zu fällenden Wald schaffen kann, nachdem die Nutzung von ca. 10 ha Bannwald im Forst Kasten zum Kiesabbau durch die Heiliggeistspital-Stiftung rechtlich nicht zu verhindern ist.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag auf diesem Wege zu beantworten. Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 20.5.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Der Kommunalreferentin und der Landeshauptstadt München liegen Klimaschutz und Bewahrung der Schöpfung sehr am Herzen. Deshalb ergreift das KR diverse Maßnahmen, um München nachhaltig aufzustellen. Die zukunftsorientierte Waldbewirtschaftung ist nur eine davon.
Prüfauftrag 1:
Die Stadtverwaltung prüft, ob auf ihr gehörenden, landwirtschaftlichen oder nicht genutzten Flächen, die nicht für Wohnungsbau vorgesehen sind, eine Aufforstung von ingesamt 10 ha Wald möglich ist, um Ausgleich zu schaffen für Forst Kasten.
Stellungnahme KR:
Gemäß Stadtratsbeschluss vom 5.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16595) soll die Städtische Forstverwaltung (FV) ab 2021 für 5 Jahre 500.000 Bäume pflanzen (durchschnittlich 100.000 Bäume p.a.). Bis Anfang 2022 hat die FV im Rahmen der Wieder- und Erstaufforstung bereits ca. 113.000 Bäume gepflanzt und gesät.
Prüfauftrag 2:
Die Stadtverwaltung prüft auch, ob und inwieweit innerhalb Bayerns 10 ha Brachfläche als Ausgleichsfläche gepachtet oder erworben werden und aufgeforstet werden können. Dazu setzt sich die LHM mit dem Bayerischen Bauernverband in Verbindung, der solche Flächen zur Verfügung stellen kann.
Stellungnahme KR:
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 28.7.2021 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 03895) wurden dem Kommunalreferat für den für Baumpflanzungen erforderlichen Grunderwerb für den Zeitraum 2022 bis 2026 8,5 Millionen Euro genehmigt.
Das Kommunalreferat führt laufend diverse Ankaufverhandlungen im Rahmen der aktiven städtischen Strategie zur Flächenbevorratung. Hierzu sondieren die hierfür zuständigen Stellen laufend die Lage und Angebote auf dem Immobilienmarkt, sowohl im Internet als auch in der Presse. Zuletzt konnten z.B. am 14.1.2022 rd. 25 ha im Landkreis Fürstenfeldbruck angekauft werden. Derzeit wird geprüft, wieviel davon zum Zwecke der Aufforstung verwendet werden kann.
Zudem werden aktuell mit einem privaten Eigentümer langfristige Anpachtverhandlungen über Flächen von ca. 19 ha geführt, wobei der Ausgang dieser Verhandlungen noch ungewiss ist, da die Preisvorstellungen derzeit noch weit auseinander liegen.
Es werden zudem weitere konkrete Verhandlungen mit Landwirten im Stadtgebiet sowie in den umliegenden Landkreisen geführt.
Ferner stehen wir bereits in engen Kontakt mit einem Dienstleistungsunternehmen des Bay. Bauernverbandes, das sich auf die Vermittlung von landwirtschaftlichen (Kompensations-) Flächen spezialisiert hat.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der-/diejenige, welche/r in Bezug auf den Kiesabbau im Forst Kasten den Zuschlag bekommen sollte, im Genehmigungsverfahren auf Grundlage des Waldgesetzes eine Aufforstungspflicht auferlegt bekäme.
Prüfauftrag 3:
Dem Stadtrat werden die Ergebnisse der Prüfaufträge gemäß Ziffer 1 und 2 vorgestellt, ebenso eine Grobschätzung der Kosten für Ziffer 1 und 2.
Stellungnahme KR:
An dieser Stelle verweisen wir auf unsere Antwort zu Prüfauftrag 2.
Prüfauftrag 4:
Eine Ausweitung des städtischen Haushaltes ist mit den Prüfaufträgen in Ziffer 1 und 2 nicht verbunden. Auch eine positive Umsetzung einer Umnutzung gemäß Ziffer 1 bzw. eines möglichen Ankaufes von Ausgleichs- flächen gemäß Ziffer 2 erfolgt strikt haushaultsneutral, d.h. nur durch Umschichtung bestehender Budgets innerhalb des RKU.
Stellungnahme KR:
Auch an dieser Stelle verweisen wir auf unsere Antwort zu Prüfauftrag 2.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.