(16.2.2022 – teilweise voraus) Die Landeshauptstadt München bietet ab sofort im Impfzentrum Riem, in den ständigen Impf-Außenstellen und bei allen mobilen Sonderaktionen im Stadtgebiet ohne vorherige Terminvereinbarung die 2. Auffrischungsimpfung für Menschen ab 70 Jahren und weitere Personengruppen an.
Gemäß der jetzt aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) können sich folgende Personen eine 2. Booster-Impfung verabreichen lassen, sofern ihre 1. Auffrischimpfung mindestens drei Monate zurückliegt:
- Menschen ab 70 Jahren
- Menschen mit Immunschwäche (ab 5 Jahren)
- Bewohner*innen sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen Frühestens sechs Monaten nach der 1. Booster-Impfung soll das Personal von medizinischen Einrichtungen und Pflegeinrichtungen mit direktem Kontakt zu Patienten, Bewohnern oder Gästen die 2. Auffrischimpfung erhalten.
Personen, die nach der 1. Auffrischimpfung positiv auf COVID-19 getestet wurden, sind ausgenommen: Für sie gibt es keine medizinische Indikation für eine 2. Auffrischungsimpfung.
Zur Impfung ist ein gültiges Ausweisdokument mitzubringen (Personalausweis oder Reisepass) sowie, falls vorhanden, der gelbe Impfpass. Men- schen, die unter 70 Jahren sind und an Immunschwäche leiden, sollen zur Impfung ein entsprechendes Attest mitbringen; Impfwillige, die zur Gruppe der Mitarbeiter*innen von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen zählen, müssen einen Nachweis ihres Arbeitgebers vorweisen. Das Gesundheitsreferat hat bereits mit den Einrichtungen der Altenpflege Kontakt aufgenommen und über die Möglichkeit von mobilen Impf-Aktionen vor Ort informiert.