Wie ist der aktuelle Corona-Stand an den Schulen wirklich?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 29.11.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Die Covid-Inzidenz steigt auch bei den Schülerinnen und Schülern in München massiv. Es mehren sich allerdings die Hinweise aus der Bevölkerung, dass diese bzw. deren Eltern nicht rechtzeitig vom Gesundheitsreferat kontaktiert werden.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt. Die verspätete Beantwortung bitte ich zu entschuldigen, die Antwort musste mehrfach aktualisiert werden, da zwischenzeitlich wiederholt neue Regelungen zum Kontaktpersonenmanagement an Schulen in Kraft traten.
Frage 1:
Wie viele Covid-positive Fälle unter den Münchner Schülerinnen und Schülern wurden dem Referat für Gesundheit in den letzten 14 Tagen gemeldet?
Antwort:
Im Zeitraum 15. bis 28.11.2021 wurden dem Gesundheitsreferat (GSR) insgesamt 1.690 Fälle mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektion von Schüler*innen an Schulen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München gemeldet (bei einer Gesamtzahl von rund 180.000 Schüler*innen).
Im Zeitraum 10. bis 28.1.2022 wurden dem GSR 5.469 Fälle mit einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektion von Schüler*innen an Schulen im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt München gemeldet; im Zeitraum 31.1. bis 3.2.2022 waren es 1.513 Fälle. Dies zeigt die wesentlich höhere Infektiosität der Omikron Variante des SARS-CoV-2-Virus.
Frage 2:
Wie viele Ausbrüche gab es an den Münchner Schulen?
Antwort:
Im Zeitraum 15. bis 28.11.2021 wurde in knapp 400 Fällen ein Ausbruch festgestellt, d.h. es waren mindestens zwei zusammenhängende Infektionen aufgetreten.
Seit Jahresbeginn 2022 wurden die Regelungen zum Kontaktpersonenmanagement im Schulbereich seitens des Freistaats Bayern mehrfach geändert. So war ab dem 24.1.2022 nur noch dann ein Ausbruch festzustellen, wenn „mehrere“ Schüler*innen ein positives PCR-Testergebnis erhalten. Das Gesundheitsamt München hatte die Regelung so ausgelegt, dass ein Ausbruch vorliegt, wenn mindestens vier Schüler*innen einer Klasse innerhalb von fünf Tagen einen positiven PCR-Test erhalten.
Mit GMS vom 1.2.2022 hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erneut auf das hohe Infektionsgeschehen bei gleichzeitig gut etablierten Infektionsschutzmaßnahmen und bislang in der Regel moderaten Verläufen, aber auch auf die hohe Arbeitsbelastung aller Beteiligten reagiert. Nunmehr ist keine Kontaktpersonennachverfolgung an Schulen mehr vorgesehen. Stattdessen sollen die Schulen bei einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen in einer Klasse Distanzunterricht anordnen. Eine gravierende Häufung liegt demnach vor, wenn etwa die Hälfte der Schüler*innen wegen eines positiven Testergebnis abwesend sind.
Die Anordnung von Distanzunterricht ist eine schulorganisatorische Maßnahme. Deshalb müssen die Schulen dies nicht mit dem GSR abstimmen, sondern lediglich mitteilen.
Das GSR wird bei der Meldung einer gravierenden Häufung von Infektionsfällen in einer Klasse die verbleibenden Schüler*innen in der Regel als enge Kontaktpersonen einstufen. Nach der AV Isolation müssen sich die betroffenen Schüler*innen in Quarantäne begeben. Es gelten die bekannten Ausnahmen für enge Kontaktpersonen.
Frage 3:
Gab es bei der Kontaktaufnahme zu den Covid-positiven Schülern Zeitverzögerungen durch das Gesundheitsreferat?
Antwort:
Wegen des fast exponentiellen Anstiegs an positiven Fällen kam es im Herbst 2021 vorübergehend zu Verzögerungen bei der Kontaktaufnahme zu infizierten Personen. Ab Mitte November 2021 erfolgt diese jedoch wieder zeitnah nach Eingang der Meldung beim GSR. Sollte es im Vorfeld bei der Probenabnahme, -analyse oder Ergebnisübermittlung an das GSRzu Verzögerungen gekommen sein, liegt dies nicht im direkten Einflussbereich des GSR, würde aber bei Bekanntwerden von diesem gegenüber den Zuständigen angesprochen werden.
Frage 4:
Mussten sich Aufsichtsbehörden einschalten?
Antwort:
Nein, die Aufsichtsbehörden haben sich hier nicht eingeschaltet.
Frage 5:
Gibt es eine städtische Gesamtstrategie zum Umgang mit Covid-positiven Schülerinnen und Schülern? Wenn ja – welche?
Antwort:
Der Umgang mit infizierten Schüler*innen richtet sich nach den entsprechenden medizinischen Leitlinien des RKI, den Vorgaben der jeweils gültigen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) und der gültigen Allgemeinverordnung Isolation (AV Isolation), dem Rahmenhygieneplan und den ergänzenden GMS und KMS.
Der Landeshauptstadt München ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts ein wichtiges Anliegen, das bei allen Infektionschutzmaßnahmen mit bedacht wird. Bereits vor Inkrafttreten der 15. BayIfSMV hatte die Landeshauptstadt eine eigene Allgemeinverfügung erlassen, die die Bildung fester Gruppen in den Horten, in der Mittags- und Kindertagesbetreuung regelte. Dadurch konnte im Falle von Infektion(en) mit SARS-CoV-2 die komplette Schließung der Einrichtungen vermieden und die Betreuung für Kinder in den anderen Gruppen aufrecht erhalten werden, ohne dabei den Infektionsschutz zu vernachlässigen. Dies entlastete auch die Familien der betroffenen Grundschüler*innen.
Darüber hinaus hat das GSR bei Auftreten von Fällen infizierter Schüler*innen in der Schule eine Maskenpflicht bei Sport in Innenräumen ausgesprochen. Zudem war bereits eine städtische Allgemeinverfügung fertiggestellt, die die Fortführung der Maskenpflicht an Schulen über die Zeit nach den Herbstferien hinaus in München verbindlich machen sollte, diese wurde jedoch durch die kurzfristige Übernahme der Regelung durch den Freistaat nicht mehr in Kraft gesetzt.
Beide Regelungen sind inzwischen fester Bestandteil der staatlichen Vorgaben.
Die Anschaffung von CO2-Ampeln und Luftreinigungsgeräten ist Ihnen auf Grund der einschlägigen Stadtratsbeschlüsse bereits bekannt.