Auswirkungen der Schieflage der Green City Energy AG auf die Stadt Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.12.2021 Green City AG – Auswirkungen der Pleite auf die Stadt München und ihre Töchter?
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Rathaus Umschau 34 / 2022, veröffentlicht am 18.02.2022
Auswirkungen der Schieflage der Green City Energy AG auf die Stadt
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.12.2021
Green City AG – Auswirkungen der Pleite auf die Stadt München und ihre Töchter?
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 1.2.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Ihrer Anfrage vom 29.12.2021 haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Wie der Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung zu entnehmen war, befindet sich die Green City AG in akuten finanziellen Schwierigkeiten. Es soll mehr als die Hälfte des Grundkapitals verloren gegangen sein und Aktionärsschützer warnen vor einer existenziellen wirtschaftlichen Krise. Mehrheitsaktionär an der Green City Energy AG ist der gleichnamige Verein. Sowohl der Verein als auch die AG unterhalten intensive Beziehungen zur Landeshauptstadt München.“
Ich erlaube mir mit diesem Schreiben auch Ihre Fragen aus dem Dringlichkeitsantrag „Green City AG – Auswirkungen der Pleite auf die Stadt München und ihre Töchter?“ vom 1.2.2022 (Antrag Nr. 20-26/A 02351) zu beantworten, da sich die Fragen inhaltlich in hohem Maße überschneiden.
Da zur Beantwortung Ihrer Anfrage Erhebungen in einer Vielzahl von Referaten nötig sind, kann ich mit dem heutigen Schreiben noch keine vollständigen Informationen geben, insbesondere nicht zu den Fragen 3 und 4. Ich werde Ihnen die fehlenden Informationen zukommen lassen, sobald sie vorliegen.
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen der Anfrage kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen der Green City AG und der Stadt München?
Antwort:
Zwischen LHM und der Green City AG bestehen keine unmittelbaren wirtschaftlichen Beziehungen und keine sonstigen formalen Beziehungen.
Frage 2:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen städtischen Tochtergesellschaften und der Green City AG?
Antwort:
Die SWM GmbH ist gemeinsam mit der Green City AG an dem Praterkraftwerk beteiligt. Die SWM führen dazu aus:
„Die SWM waren mit insgesamt 70% an der Praterkraftwerk GmbH beteiligt. Ihre Anteile haben die SWM ursprünglich von der Green City Energy GmbH erworben, deren Rechtsnachfolgerin die Green City AG ist. Die Anteile der Green City Energy GmbH wurden sodann an die GCE Kraftwerkspark I GmbH verkauft, welche 30% der Anteile hielt. Im Rahmen der Finanzierung der Praterkraftwerk GmbH mittels Gesellschafterdarlehen seitens SWM wurden die 30% Anteile, welche die GCE Kraftwerkspark I GmbH an der Praterkraftwerk GmbH hielt, an die SWM sicherungsübereignet. Die SWM sind daher rechtlich Sicherungseigentümer dieser 30%, die Stimmrechte dieser 30% werden weiterhin durch die GCE Kraftwerkspark I GmbH ausgeübt.
Die GCE Kraftwerkspark I GmbH hat Ende der 3. Kalenderwoche ebenfalls Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.“
Darüber hinaus meldet das RAW hinsichtlich der von ihm betreuten Gesellschaften Fehlanzeige. Im Finanzdaten- und Beteiligungsbericht sind ebenfalls keine weiteren Beziehungen verzeichnet.
Das Sozialreferat meldet für die von ihm betreute Münchenstift gGmbH, dass die Green City AG auf drei Häusern, die sich im Eigentum der Münchenstift befinden, Photovoltaikanlagen betreibt.
Sollte ein Referat, dessen Rückmeldung noch aussteht, noch eine wirtschaftliche Zusammenarbeit melden, werde ich Ihnen in der Ergänzung darüber berichten.
Frage 3:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen dem Green City e.V. und der Stadt München?
Frage 4:
Welche wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen bestehen zwischen städtischen Tochtergesellschaften und dem Green City e.V.?
Antwort:
Die LHM fördert verschiedene Projekte des Green City e.V. oder ist Projektpartner. Weiterhin ist Green City e.V. in einzelnen Fällen auch Auftragnehmer der Stadt. In wenigen Einzelfällen sind städtische Töchter Kooperationspartner von Green City e.V.. Eine vollständige Abfrage der Projekte bei den Referaten läuft noch und wird schnellstmöglich nachgereicht.
Frage 5:
Welche Konsequenzen entstehen durch die Schieflage der Green City AG hinsichtlich bestehender Verträge der Stadt bzw. städtischer Töchter?
Frage 6:
Was würde eine Insolvenz der Green City AG für die Stadt bzw. die städtischen Töchter bedeuten?
Antwort:
Die SWM führen zu dem in der Antwort zu Frage 2 genannten gemeinsamen Beteiligung am Praterkraftwerk Folgendes aus:
„Die Insolvenz der Green City AG hat aktuell keine erkennbaren Auswirkungen auf die SWM bzw. die Praterkraftwerk GmbH. Das Ende der 3. Kalenderwoche beantragte Insolvenzverfahren der GCE Kraftwerkspark I GmbH hat Auswirkungen auf die SWM bzw. die Praterkraftwerk GmbH. Die SWM prüft derzeit die konkreten Auswirkungen sowie die konkreten Handlungsoptionen. Die Auswirkungen und Handlungsoptionen sind u.a. auch davon abhängig, ob es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kommt und von dessen Fortgang. Gegenwärtig ist es insoweit noch zu früh für eine abschließende Beurteilung.“
Hinsichtlich der Konsequenzen auf den Vertrag mit der Münchenstift gGmbH ist ebenfalls noch keine Aussage möglich.
Frage 7:
Schmälert die Schieflage der Green City AG die finanzielle Leistungsfähigkeit des Green City e.V. und damit die Fähigkeit weiter Projekte mit der Landeshauptstadt München durchzuführen?
Antwort:
Der Green City e.V. ist ausweislich der Homepage der Green City AG mit einem Anteil von 53,6% Mehrheitsaktionär. Welche konkreten Auswirkungen die Insolvenz auf die Leistungsfähigkeit des e.V. und auf die Durchführung von Projekten hat, lässt sich von Seiten der LHM nicht abschließendbeurteilen. Die verschiedenen Zuwendungsrichtlinien sehen Informationspflichten der geförderten Organisation über den Wegfall von Förderungsvoraussetzungen, Änderungen von für die Bewilligung maßgeblichen Umständen und hinsichtlich eines drohenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahrens vor.
Der Green City e.V. hat mit Schreiben vom 26.1.2022 gegenüber dem Sozialreferat erklärt, dass die Situation der Green City AG keinen Einfluss auf die Handlungsfähigkeit des Vereins habe, da seine Arbeit über Spenden, Mitgliedsbeiträge, Projektzuschüsse und Aufträge ermöglicht wird.
Inwiefern weitere konkrete Erkenntnisse hinsichtlich der aktuellen Projekte vorliegen, werde ich Ihnen mit der Ergänzung mitteilen.
Zu den Fragen Ihres Dringlichkeitsantrages kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Die Landeshauptstadt München stellt die Verbindungen der Green City AG zu den städtischen Töchtern und den städtischen Referaten sowie die Aus- wirkungen der Pleite umfassend und transparent dar!
Frage 2:
Mit welchen, zur Green City AG zugehörigen Konzerngesellschaften unterhält die Landeshauptstadt oder eine ihrer Töchter geschäftliche Verbindungen?
Antwort:
Vgl. die Ausführungen oben insb. zu den Fragen 1, 2, 5 und 6.
Frage 3:
Wie viele Geschädigte der Green City AG sind bekannt? Wie hoch beläuft sich die Schadenssumme?
Antwort:
Der Stadt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, die über die allgemein zugänglichen Informationen der Green City AG (Aktionärsstruktur) auf deren Internetseite und die aktuellen Presseberichte (aktuelle Entwicklungen) hinausgehen.
Ich bitte Sie, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass der Dringlichkeitsantrag damit als erledigt gelten kann.