Sensibilisierung bzgl. Klingelzeichen von Radlern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 8.10.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem oben genannten Antrag fordern Sie die Konzipierung einer Werbekampagne mit dem Ziel, die Akzeptanz des Klingelns von Radfahrer*innen im Straßenverkehr zu verbessern.
Als Begründung führen Sie an, dass es durch das Ausbleiben oder der falschen Deutung eines Klingelzeichens beim Überholvorgang zwischen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen bzw. zwischen Radfahrer*innen untereinander, vermehrt zu Unfällen und gefährlichen Situationen kommt. Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Die nicht fristgerechte Erledigung Ihres Antrages bitten wir zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Erarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für eine Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein zentraler Bestandteil der „Vision Zero“. Noch in 2021 soll mit der Konzepterstellung begonnen werden. Dabei spielt die Thematisierung des sicheren Miteinanders im Straßenverkehr eine wichtige Rolle. Darauf aufbauend sollen zudem themen- und zielgruppenspezifische Teilkampagnen (z. B. Toter Winkel, Dooring, etc.) entwickelt werden.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.