Transparenz der Stadtspitze zur IAA Mobility 2021
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 21.9.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 21.9.2021 danke ich für die gewährte Fristverlängerung. In Ihrer Anfrage nehmen Sie Bezug auf einen Empfang der Staatsregierung mit einem „teuren Abendessen“ und bitten um Darstellung entsprechender Einladungen an die Münchner Politikebene.
Zu Ihren gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Welche Einladungen wurden seitens der Automobilindustrie, seitens des VDA oder anderer Lobbygruppen an den Oberbürgermeister, die Bürger- meisterinnen, die Referent*innen der Landeshauptstadt, die Stadtdirektor*innen und die Leitungen der Büros der Referate, die Vorsitzenden der Fraktionen und die Stadträt*innen ausgesprochen? Mit Bitte um Aufschlüs- selung nach Einladendem, Eingeladenen, Zeit und Ort der Einladung.
Antwort:
Die Antwort auf Ihre Frage ist veranstaltungsorientiert in der nachstehenden Tabelle zusammengefasst. Zu Einladungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder liegen der Verwaltung keine Kenntnisse vor. Grundsätzlich verpflichtet das Auskunftsrecht nach § 68 GeschO nur die Stadtspitze bzw. die Verwaltung zu Stellungnahmen. Ehrenamtliche Stadtratsmitglieder unterliegen hier weder einer Offenbarungs- noch Anzeigepflicht. Die Übersicht gibt daher die Einladungen an Stadtspitze und Verwaltung wieder.
Frage 2:
Welche dieser Einladungen wurden von welcher Stelle, welcher Person mit welcher Zielsetzung angenommen? Bitte einzeln aufschlüsseln.
Antwort:
Siehe hierzu die Angaben in obiger Tabelle.
Frage 3:
Waren diese Einladungen gemäß der Münchner Antikorruptionsrichtlinie „üblich und angemessen“ und welcher finanzielle Wert wurde hier für angemessen und üblich eingeschätzt?
Antwort:
Die Einladungen standen im Einklang mit der Antikorruptionsrichtlinie (AKR). Die Teilnahme an den Veranstaltungen sowie den Bewirtungen diente der Erfüllung dienstlicher Aufgaben. Die Bewirtungen waren zudem in ihrem jeweiligen Kontext üblich und angemessen. Ein Abendessen bestand z.B. aus einem vegetarischen Gericht und Wasser als Getränk. Als Mittagsverpflegung gab es in einem Fall Breze, Obatzda, kleinen Beilagensalat und als Getränk Saftschorle. Bei referatsinternen Prüfungen durch die Antikorruptionsbeauftragten wurden keine Verstöße gegen die AKR festgestellt.
Ich hoffe, dass aus diesen Ausführungen der verantwortungsvolle Umgang von Stadtspitze und Verwaltung mit IAA-Einladungen deutlich wird und betrachte den Vorgang als abgeschlossen.