Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek fordert zum Schutz der Pflegebedürftigen die zügige Schaffung gesetzlicher Regelungen auf Bundes- und Landesebene zur Hygiene. „Immer wieder werden erweiterte Schutzmaßnahmen und eine Pflegeoffensive für diese vulnerable Gruppe gefordert. Die Forderung nach einer adäquaten Hygiene in diesen Einrichtungen stand bislang jedoch nicht im Fokus. Notwendig ist der Erlass einer Hygieneverordnung analog der für Kliniken und ambulant operierende Einrichtungen. In dieser müssen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Betreiber sowie die erforderlichen Hygienestrukturen der Einrichtungen festgelegt sein“, sagt Gesundheitsreferentin Zurek.
Von Anfang an traten die negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Leben pflegebedürftiger Menschen durch die Coronapandemie deutlich zutage. In den ersten beiden Pandemiewellen infizierten sich in den Münchner Pflegeeinrichtungen 2.373 Pflegebedürftige mit dem SARS-CoV-2-Virus, 569 (24 Prozent) verstarben. Als todesursächlich wurde bei mehr als 90 Prozent der verstorbenen Bewohner*innen eine COVID-19-Erkrankung festgestellt. Im dritten Pandemiejahr stellt sich die Situation so dar: Vom 1. Januar bis 22. Februar 2022 haben sich 1.075 Pflegebedürftige infiziert, 36 (rund 3 Prozent) verstarben. Die bundesweite Lage ist ähnlich, das Robert Koch-Institut wies in seinem Wochenbericht vom 17. Februar 2022 auf die wachsende Zahl an Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen hin. Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Zentrales Ziel der Hygiene ist der Schutz vor Infektionskrankheiten. Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die Versorgung von Pflegebedürftigen in vollstationären Einrichtungen das Risiko großer dort entstandener Ausbrüche beinhaltet. Hygieneberatungen und Begehungen des Gesundheitsreferates in der Pandemie zeigten, dass es mitunter an notwendigem hygienischem Wissen wegen nicht ausreichend qualifiziertem Personal und nicht etablierter verbindlicher Hygienestrukturen mangelt.“
In der Fachliteratur werden als begünstigende Gründe für das das Risiko großer Infekt-Ausbrüche genannt: leichte Übertragbarkeit von Atemwegserkrankungen, Versorgung vieler Menschen auf engem Raum, ge-
ringer Einzelzimmeranteil, unzureichende Kohortierungsmöglichkeiten Infizierter, Versorgung durch teils nicht adäquat ausgebildete Pflegekräfte, geringe Fachkraftquote, Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, hohes Alter, Multimorbidität und ein großer Anteil Demenzerkrankter bei den Pflegebedürftigen.
Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek: „Testungen und Impfungen sind wichtige Bausteine zur Bekämpfung von COVID-19-Ausbrüchen in stationären Pflegeeinrichtungen, können jedoch strukturelle Hygieneprobleme, die durch die Pandemie mit all ihren Konsequenzen für die Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen offenbar wurden, nicht lösen. Es gibt auch Ausbrüche mit anderen Erregern wie Influenza- und Noroviren, ebenso besteht weiterhin die Problematik des Eintrages von multiresistenten Erregern, die fachlich adäquat gemanagt werden muss.“