Pfandringe im Stadtgebiet prüfen und an Wertstoffinseln umsetzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel und Thomas Lechner (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 11.11.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM) auf, „eine Machbarkeitsanalyse für Pfandringe o.ä. im Stadtgebiet zu erarbeiten und mögliche Umsetzungen dem Stadtrat vorzuschlagen.“ Die LHM wird weiterhin beauftragt, „im Rahmen der Neukonzeption und Neuausschreibung der Wertstoffinseln Pfandsammelbehältnisse dauerhaft einzurichten.“ Begründet wird der Antrag damit, dass Pfandringe in München schon vor Jahren beantragt, aber nie umgesetzt worden seien. Egal welche Argumente gegen Pfandringe oder Pfandsammelbehältnisse angebracht würden: Fakt sei, es gäbe Pfandsammelnde Menschen in München und es würden nicht weniger. Die großen Gitterboxen an der Isar und in Parks seien ein bereits erfolgreiches Modell, den Pfandsammelnden das Einsammeln zu erleichtern. In der beantragten Machbarkeitsanalyse solle es um eine Umsetzungsvariante im gesamten Stadtgebiet gehen und um eine alternative, selektive Umsetzung an Plätzen mit hohem Aufenthaltscharakter, sogenannten Hot Spots. Zusätzlich dazu müsse es an den Wertstoffinseln der Landeshauptstadt den Bürger*innen möglich sein, ihre leeren Pfandflaschen und Dosen abzustellen, damit diese von Sammelnden aufgegriffen werden könnten – ohne entwürdigend und mit Verletzungsgefahr in öffentlichen Mülleimern herumwühlen zu müssen.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 29.10.2020 die Rahmenbedingungen für die Verpackungssammlung in München gesetzt. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag mittels Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 11.11.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Aus Sicht der Kreisverwaltungsbehörde (hier: Referat für Klima- und Umweltschutz) bestehen in Bezug auf das Verpackungsgesetz grundsätzlich keine Einwände gegen das Anbringen von sogenannten Pfandringen.
Das um Stellungnahme gebetene Baureferat (BAU) teilte allerdings mit, dass bereits im Jahr 2014 ein gleichlautender Antrag wie folgt beantwortet wurde:„Die vorhandenen Abfallbehälter der städtischen Straßenreinigung vereinen gestalterische sowie funktionale Ansprüche an Ästhetik und Wirtschaftlichkeit. Die in Ihrem Antrag angesprochenen Pfandring, oder auch Pfandkisten, können – abgesehen von den gestalterischen Aspekten – aus technischen und organisatorischen Gründen nicht an die vorhandenen Abfallbehälter der städtischen Straßenreinigung angebracht werden. Um die Pfandringe bzw. rechteckigen Pfandkisten an die zylindrischen Abfallbehälter ordnungsgemäß und dauerhaft anbringen zu können, wären Haltevorrichtungen erforderlich, welche über Bohrlöcher mittels Schrauben befestigt werden müssten. Da sich im Standbehälter jedoch die Entleerungskübel befinden, dürfen keine Schrauben oder Ähnliches in das Innere der Abfallbehälter ragen. Darüber hinaus müssen die Abfallbehälter wegen einer Vielzahl von Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum oft umpositioniert bzw. aus Gründen der Sicherheit abtransportiert werden. Anbauten würden die Handhabung der Abfallbehälter deutlich erschweren und die Anbauten dadurch beschädigt werden.
Nach Recherchen des Baureferates zeigt auch die Erfahrung anderer Städte, dass aufgrund von Vandalismus Gefährdungen der Passanten durch scharfe Kanten oder Ähnliches entstehen können und die Pfandbehälter aus als Abfallbehälter missbraucht werden.
Außerdem muss auch der Umstand berücksichtigt werden, dass der soziale Aspekt in der Praxis durch professionelle bzw. organisierte Müllsammler ausgehebelt wird. Gerade Obdachlose, welche sich mit Flaschensammeln ein kleines Zusatzeinkommen sichern, lehnen die Pfandringe bzw. Pfandkisten aus diesen Gründen ab.
Aus den o.g. Gründen wurden z.B. auch in Köln, Karlsruhe, Düsseldorf, Hamburg und Nürnberg die Pfandringe bzw. Pfandkisten nicht weiter verfolgt.
Im Antrag wird ergänzend eine Prüfung von ähnlichen Vorrichtungen bei Containern (Wertstoffinseln) gebeten. Die im Bereich der Wertstoffinseln abgestellten Glas-, Metall- und Kunststoff-Sammelcontainer befinden sich alle im Eigentum von privaten Unternehmen, welche in keinem Vertragsverhältnis zum Baureferat stehen.“
In der aktuellen Stellungnahme des BAU vom 28.12.2021 wird auf diese Ausführungen verwiesen und bestätigt, dass die Aspekte, die gegen die Installation von Pfandringen sprächen, nach wie vor aktuell seien. Zudem sei der Hinweis der Polizei, dass gerade an den sogenannten Feier-Hots-pots Glasflaschen vermehrt mutwillig zerstört und als Wurfgeschosse verwendet würden, zu beachten. Eine Verwendung von Pfandringen an öffentlichen Abfallbehältern komme aus vorstehenden Gründen nicht in Betracht.
Wie bereits erwähnt, sind die Wertstoffcontainer Eigentum der privaten Entsorgungsfirmen Remondis und Wittmann. Die Anbringung von Pfand- ringen an diesen Containern kann nicht durch die LHM gefordert werden.
Die Aufstellung von Pfandsammelbehältnissen an Wertstoffinseln, wie es der Antrag der Stadtratsfraktion DIE LINKE. / Die PARTEI fordert, kommt für den AWM zudem nicht in Betracht, da mit der Aufstellung solcher Sammelbehältnisse auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für diese einhergeht, d.h. der AWM würde für sämtliche Unfälle, die im Zusammenhang mit dem aufgestellten Behältnis entstehen, haften.
Bereits jetzt werden die Wertstoffinseln zunehmend als Ablagerungsmöglichkeit für Sperrmüll, Christbäume und sonstige Abfälle aller Art missbraucht. Es ist damit zu rechnen, dass in/an diesen Sammelbehältnissen, insbesondere bei Gitterboxen, nicht nur Pfandflaschen, sondern auch jede Art von Abfällen abgelegt werden, mit der eine zunehmende Verschmutzung der Wertstoffinseln zu befürchten ist. Auch Problemstoffe und Elektrogeräte würden gegebenenfalls unbeaufsichtigt, für Kinder und Jugendliche frei zugänglich, im öffentlichen Straßenraum gelagert werden und stellen eine nicht zu verantwortende Gefahrenquelle dar.
Eine Beaufsichtigung der Standplätze und Pfandsammelbehältnisse kommt aus Kostengründen nicht in Betracht.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.