Mehr Sitzgelegenheiten im Foyer der Isarphilharmonie
Antrag Stadtrats-Mitglieder Roland Hefter, Anne Hübner, Barbara Likus, Lars Mentrup, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel und Christian Vorländer (SPD/Volt-Fraktion) vom 10.11.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Einrichtung des Foyer der Isarphilharmonie fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Gasteig München GmbH (GMG). Eine beschlussmä-ßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
In dem o.g. Antrag, baten Sie darum, mehr Sitzgelegenheiten im Foyer der Isarphilharmonie zu schaffen, um die Attraktivität für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen zu erhöhen.
Der Behindertenbeirat der LHM hat sich in seinem Schreiben vom
6.12.2021 dieser Forderung angeschlossen.
Die für die Isarphilharmonie zuständige GMG hat in Ihrer Stellungnahme folgendes ausgeführt:
„Zwischenzeitlich konnten die Sitzstufen unterhalb des Cafés Gaia DEli & News auf der nordwestlichen Seite der Halle E vollständig in Betrieb genommen werden. Dadurch sind ca. 40 Sitzplätze mit entsprechenden Durchgangsmöglichkeiten entstanden. Aktuell werden Corona-bedingt aufgrund der einzuhaltenden Abstände nur eine etwas geringere Anzahl an Sitzmöglichkeiten belegt.
Zusätzliches Mobiliar kann im regulären Betrieb leider nicht in die Halle E eingebracht werden, da diese bei Veranstaltungen als Foyer und damit als Ein- und Ausgang zum Konzertsaal Isarphilharmonie fungiert. Sowohl die Isarphilharmonie als auch die Halle E sind als Versammlungsstätten klassifiziert und unterliegen hier strengen Maßstäben. In dieser Konstellation sind die entsprechenden Entfluchtungsthematiken zu beachten.
Bei gesonderten Veranstaltungen in der Halle E (ohne gleichzeitigen Betrieb in der Isarphilharmonie) sind je nach Veranstaltungsart entsprechende Bestuhlungsmöglichkeiten vorgesehen. Allerdings sind auch hier beson-dere Anforderungen, wie z.B. die Verbindung der Stühle untereinander, zu beachten.
Im Bereich des Cafés selbst werden wir überprüfen, welche weiteren Möglichkeiten bestehen. Aufgrund des nur sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Platzes müssen verschiedene Angebote, auch mit Sitzhockern und Loungemöbeln, zur optimalen Ausnutzung des Raumes gemacht werden.
In den letzten Tagen wurden in den um die Isarphilharmonie umlaufenden Gängen Sitzbänke für die Besucher*innen eingebracht, soweit dies zulässig und räumlich möglich war.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.