Noch eine Karte, bitte!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 9.8.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Verkauf von Veranstaltungstickets fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der München Ticket GmbH. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Mit dem o.g. Antrag beantragten Sie, dass die München Ticket GmbH eine Möglichkeit anbieten soll, dass Kunden beim Kauf eines Tickets ein extra Ticket erwerben können, dass einer bestimmten Einrichtung in München zu Gute kommen soll.
Die München Ticket GmbH hat hierzu mitgeteilt, dass diese Idee grundsätzlich vorstellbar wäre. Jedoch müsste ein solches Tool für die Umsetzung im Web-Portal zunächst entwickelt werden. Den Umfang des Aufwands kann die Gesellschaft erst nach genauer Planung beziffern, geht aber überschlägig von etwa 30.000 Euro aus.
Auf Grund der durch die Pandemie verursachten schwierigen Lage, benötigt München Ticket derzeit die Mittel selbst um das Angebot für Kulturschaffende, Tickets zu verkaufen, aufrecht zu erhalten.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.