Kleingärten in Freiham
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Alexandra Gaßmann, Heike Kainz, Winfried Kaum und Alexander Reissl (CSU-Fraktion) vom 26.10.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM) auf zu prüfen, ob in Freiham, westlich der Autobahn, neue Kleingärten errichtet werden können. Eventuell könnten diese Kleingärten als Ergänzung zu einem Badesee auf den genannten Flächen errichtet werden. Die Flächen für Landschaftspark, Badesee und Kleingartenanlagen sollen dabei nicht gegeneinander angerechnet werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihrer Anträge betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 26.10.2021 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit dem Kommunalreferat Folgendes mit:
Die Flächen westlich der Autobahn, auf denen künftig ein Badesee errichtet werden soll, sind derzeit im Eigentum der Landeshauptstadt München (LHM) und des Zweckverbandes Freiham. Betreffend der Umsetzbarkeit eines Badesees ist eine Machbarkeitsstudie vom Kommunalreferat in Auftrag gegeben worden. Derzeit liegt noch kein Ergebnis der Machbarkeitsstudie vor. Dieses soll im 1. Halbjahr 2022 vorliegen. Bereits jetzt ist aber klar, dass eine auf diesem Areal angedachte Kleingartenanlage westlich der Autobahn nicht realisierbar ist. Die Fläche für den Badesee einschließlich der unterschiedlich zu modellierenden Uferbereiche, Zuwegung, Rettungswege, Parkplätze etc. ist jetzt schon knapp bemessen. Eine weitere Nutzung hier aufzunehmen, bedeutet dann möglicherweise, dass der Badesee samt Nebennutzungen nicht mehr realisiert werden kann.
Im 2. Realisierungsabschnitt des Landschaftsparks Freiham ist ein Standort für Kleingartenanlagen im nördlichen Bereich des Landschaftsparks südlich der S-Bahnlinie S 4 vorgesehen. Diese Flächen sind derzeit noch nicht im Eigentum der LHM oder des Zweckverbandes Freiham. Das Kommunalreferat und der Zweckverband Freiham haben aus Ressourcengründen bisher das Hauptaugenmerk für Grundstückserwerbungen auf den2. Realisierungsabschnitt Freiham gelegt, um hier die benötigten Grundstücke für den Wohnungsbau zu erwerben.
Das Kommunalreferat ist bereits in Kontakt mit den Eigentümer*innen, die Flächen im Landschaftspark haben, um auch diese Flächen zu erwerben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.