Ungleichbehandlung beenden: Kulturbereich und Gastronomie gleich
behandeln
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Roland Hefter, Lars Mentrup, Klaus Peter Rupp, Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) und Mona Fuchs, Marion Lüttig, Thomas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth, David Süß (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 14.1.2022
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Zu Ihrem Antrag vom 14.1.2022 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.1.2022 entsprochen wurde.
Zu Ihrem Antrag vom 14.1.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Von Seiten des Kulturreferats und der Stadtspitze wurde die bestehende Diskrepanz in der aktuellen Verordnung zwischen dem Bereich der Gastronomie und dem Kulturbereich hinsicht
lich der Zugangsvoraussetzun-
gen und der Kapazitätsbeschränkungen ebenfalls als unbefriedigend empfunden. Daher ist nach Rücksprache mit dem Kulturreferat bereits am 11.1.2022 vom Oberbürgermeister der Auftrag an die Gesundheitsreferentin ergangen, sich mit dem Freistaat Bayern (Gesundheitsminister) ins Benehmen zu setzen, um für eine Harmonisierung der Regelungen einzutreten. Dies könnte umgesetzt werden, indem die Besetzungsquote in Kul
tureinrichtungen nach oben angepasst wird (z. B. von derzeit 25% auf 50% der Kapazität) oder die Zugangsvoraussetzung im Kulturbereich an die in der Gastronomie angeglichen werden (von 2Gplus auf 2G). Parallel dazu haben sich die Spitzen einiger Kulturinstitutionen ebenfalls mit gleichem Anliegen an den Freistaat gewandt. Mit Wirkung zum 27.1.2022 ist dem Anliegen durch den Verordnungsgeber entsprochen worden. Mit Wirkung zum 9.2.2022 wurde die Kapazitätsgrenze im Kulturbereich auf 75% angehoben.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.St a
dtrat
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