Schulen sind ein Spiegel der Gesellschaft und deshalb nicht frei von Rassismus, Antisemitismus und weiteren Formen menschen-feindlicher Diskriminierungen. So registrierte die städtische Fachstelle für Demokratie in den vergangenen beiden Jahren 26 Sachverhalte von rassistischen, rechtsextremen, volksverhetzenden und antisemitischen Äußerungen und Handlungen an Münchner Schulen. Anzunehmen ist, dass das Dunkelfeld weit größer ist, da bislang eine Meldepflicht und strukturierte Erfassung für derartige Vorfälle in der Landeshauptstadt fehlt. Oberbürgermeister Dieter Reiter betont, dass es ein entschiedenes Handeln von Seiten der Landeshauptstadt braucht: „Mit der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle für den schulischen Bereich in der Fachstelle für Demokratie und dem Erlass einer Referatsverfügung für alle städtischen Schulen durch das Referat für Bildung und Sport etabliert die Landeshauptstadt München eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Rassismus, Antisemitismus und Volksverhetzung im schulischen Bereich. Wichtigstes Ziel ist es, Münchner Schüler*innen, ebenso wie andere Mitglieder der Schulfamilie vor Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus noch besser zu schützen und so frühzeitig wie möglich das Bewusstsein für Toleranz und Respekt zu schärfen.“
Stadtschulrat Florian Kraus: „An den Münchner Schulen wird die Zukunft der Münchner Stadtgesellschaft gelebt und gestaltet. Hier wird nicht nur das Curriculum gelernt, sondern auch der Umgang miteinander. Werte wie Toleranz, Respekt und Empathie sind dabei zentral.“
Die neu eingerichtete Antidiskriminierungsstelle bei der Fachstelle für Demokratie dient als Anlaufstelle für betroffene Mitglieder der Schulfamilie, also Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern oder sonstige Schulbedienstete. Darüber hinaus berät sie Schulen im Umgang mit rassistischen, antisemitischen oder volksverhetzenden Chats oder Äußerungen im schulischen Kontext.
Erreichbar ist die Stelle per E-Mail an demokratie.schule@muenchen.de oder unter Telefon 233-92642. Sie kooperiert mit zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen, dem Pädagogischen Institut der LHM, der Stelle für Politische Bildung beim Stadtjugendamt sowie pädagogischen Bildungsträgern aus der Zivilgesellschaft und – bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten – mit den Strafverfolgungsbehörden.
Die vom Stadtrat beschlossene und am 19. Februar 2022 in Kraft getretene „Handreichung zum Vorgehen bei Vorfällen mit menschenfeindlichen und volksverhetzenden Hintergründen im schulischen Bereich“ bietet für schulisches Personal konkrete Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Diskriminierungen und rassistischen, antisemitischen sowie anderen menschenfeindlichen und volksverhetzenden Vorfällen. Dabei geht es zum einen um Fälle, bei denen einzelne Schüler*innen oder Schüler*innengruppen konkret adressiert sind, beispielsweise durch eine rassistische Äußerung (einen „Witz“ oder eine Beleidigung) oder durch Handlungen (Gewaltandrohungen, Ausgrenzungen) im Klassenkontext. Zum anderen gibt es Vorfälle, bei denen kein Mitglied der Schulfamilie konkret betroffen bzw. angesprochen ist, es aber trotzdem zu rassistischen, antisemitischen oder volksverhetzenden Äußerungen kommt, bei- spielsweise wenn ein*e Schüler*in ein T-Shirt mit Symbolen einer extrem rechten Gruppierung trägt, NS-verherrlichende Schmierereien im Schulgebäude auftauchen oder Schüler*innen in der Sportumkleidekabine menschenverachtende Parolen oder Lieder singen. Die Handreichung umfasst außerdem auch Vorfälle im digitalen Raum, insbesondere Fälle, bei denen in „WhatsApp“-Klassenchats rassistische oder antisemitische Bilder und Nachrichten geteilt werden.
Dr. Miriam Heigl, Leitung der Fachstelle für Demokratie: „Wir wollen mit diesen Neuerungen sowohl all jene Mitglieder der Schulfamilie unterstützen, die von Rassismus, Antisemitismus und Rechtsextremismus betroffen sind, als auch alle engagierten und demokratischen Mitglieder der Münchner Schulfamilien. Zugleich wollen wir ein bislang wohl vorhandenes Dunkelfeld aufhellen und die problematischen Sachverhalte über ein Monitoring künftig strukturiert erfassen. Auch auf dieser Grundlage sollen dann präventive Maßnahmen und pädagogische Schwerpunktsetzungen entsprechend angepasst werden“.
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