Der nachteilig verzerrten Darstellung Ungeimpfter entgegenwirken
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 29.11.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Corona-Kennzahlen nicht mehr nach Impfstatus dargestellt werden. Das Presseamt der Landeshauptstadt München veröffentlicht tagesaktuell eine Reihe von Kennzahlen zum Coronavirus-Infektionsgeschehen in München auf muenchen.de. Die Kennzahlen werden dem Presseamt großteils vom Gesundheitsreferat zur Veröffentlichung übermittelt. Die Darstellung auf muenchen.de wird laufend überarbeitet und an aktuelle Entwicklungen angepasst, um dem Informationsbedarf der Bürger*innen gerecht zu werden. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29.11.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die Darstellung der 7-Tage-Inzidenz auf muenchen.de orientiert sich an der Darstellung des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Zum Zeitpunkt Ihrer Antragsstellung hat das LGL auf seiner Webseite eine Differenzierung der 7-Tage-Inzidenz für Geimpfte und Ungeimpfte vorgenommen. Derzeit ist dies nicht der Fall.
Eine noch weiter aufgeschlüsselte Erhebung des Impfstatus durch die Gesundheitsämter und entsprechende Darstellung durch das LGL ist nicht vorgesehen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.