Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat jetzt die Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“ erstmals unbefristet sowie die „Agnes-Bernauer-Straße“ in vergrö-ßertem Umgriff unbefristet beschlossen.
Die bisherige Erhaltungssatzung „Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe“ wurde an der Martin-Greif-Straße entlang der Hangkante in die beiden eigenständigen Erhaltungssatzungen „Ludwigsvorstadt“ und „Schwanthalerhöhe“ geteilt. Das Gebiet „Schwanthalerhöhe“ blieb unverändert, während das Gebiet „Ludwigsvorstadt“ leicht vergrößert werden konnte. Das Erhaltungssatzungsgebiet „Ludwigsvorstadt“ erstreckt sich im 2. Stadtbezirk Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt südlich der Bayerstraße sowie östlich Richtung Goethestraße. Im Süden reicht es bis zur Pettenkoferstraße und verläuft entlang der Hermann-Lingg-Straße zur Martin-Greif-Straße. Das Erhaltungsatzungsgebiet umfasst zirka 2.300 Wohnungen, in denen rund 3.900 Einwohner*innen leben.
Westlich angrenzend folgt das Erhaltungssatzungsgebiet „Schwanthalerhöhe“. Das Gebiet erstreckt sich von der Martin-Greif-Straße entlang der Landsberger Straße bis zur Barthstraße über den Großteil des gleichnamigen Stadtbezirks. Im Umgriff der Erhaltungssatzung leben 25.100 Einwohner*innen in 13.900 Wohnungen.
Durch Erweiterung der bereits bestehenden Erhaltungssatzung „Agnes-Bernauer-Straße“ konnten geeignete Teilbereiche der angrenzenden befristeten Erhaltungssatzung „Pfarrer-Endres-Weg/Landsberger Straße“ unter einen unbefristeten Schutz der Erhaltungssatzung gestellt werden. Das Gebiet „Agnes-Bernauer-Straße“ liegt südlich der Landsberger Straße zwischen der Fürstenrieder und Elsenheimerstraße und wird im Süden unter anderem durch die Agnes-Bernauer-Straße sowie die Ludwig-Richter-Straße begrenzt. Insgesamt leben nun 10.600 Einwohner*innen in rund 5.800 Wohnungen im Erhaltungssatzungsgebiet.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Landeshauptstadt München tut weiterhin alles, was rechtlich möglich ist, um die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Der Erlass weiterer unbefristeter Satzungen ist ein wichtiger Schritt zur langfristigen Sicherung von bezahlbarem Wohnraum und zum Schutz gewachsener Bevölkerungsstrukturen.“ Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt werden die drei Satzungen mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft treten. In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 36 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen zirka 334.000 Einwohner*innen in rund 192.000 Wohnungen leben.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 1987 zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungsatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden.
Weitere Informationen unter muenchen.de/erhaltungssatzung.