Flächendeckende Netzabdeckung in den Klassenzimmern der städtischen Schulen Münchens einrichten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 9.7.2021
Antwort IT-Referent Thomas Bönig:
Die Antragsgegenstände stellen keine neue technische und/oder medienpädagogische Anforderungen dar, die für die Bildungseinrichtungen eine neue Strategie bedeutet und neue zusätzliche Mittel erforderlich machen würde.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt erlaube ich mir, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 9.7.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Mit Ihrem Antrag hatten Sie das IT-Referat beauftragt, möglichst durch konventionelles WLAN eine flächendeckende Netzabdeckung der Klassenzimmer von städtischen Schulen zu organisieren. Bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 sollten mindestens 80% der Klassenzimmer über eine solche flächendeckende Netzabdeckung verfügen. Priorität hätten dabei Schulen in sozial benachteiligten Stadtvierteln. Des Weiteren sei auf die Einrichtung eines ausreichenden Supports beziehungsweise von unterstützenden Dienstleistungen zu achten, um eine dauerhafte Verfügbarkeit zu gewährleisten. Um diese Ziele zu erreichen, solle das IT-Referat auf entsprechende Fördermittel des Freistaats Bayern zugreifen.
Der Transformationsprozess an den Münchner Bildungseinrichtungen beinhaltet den Ausbau der digitalen Basisinfrastruktur bis zum Jahr 2023. (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16638, Kapitel 1 auf Seite 8). Dabei zählt der WLAN-Ausbau zur digitalen Basisinfrastruktur (ebenda Kapitel 5.2).
Die städtischen IT-Dienstleister für die Münchner Bildungseinrichtungen planen ein gemeinsames Vorgehen, um das Ziel eines weitgehend flächendeckenden WLAN-gestützten Unterricht und Schulbetrieb bis Ende 2023 zu ermöglichen.
Die Stadt München stellt unabhängig vom WLAN-Ausbau auch den laufenden Betrieb und die technische Aktualisierung der in Schulen bereits vorhandenen WLAN-Netze sicher.In einem abgestimmten Vorgehen werden mit Ziel Ende 2023 gemeinsam mit dem Baureferat die baulichen Ertüchtigungen für WLAN-Nachrüstungen in vielen teils sehr großen und alten Bestandsbauten unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs vorangetrieben und parallel die Montage der WLAN-Anschlusspunkte (AccessPoints) koordiniert. Die bislang getrennten Gewerke Kabelverlegung und Montage von AccessPoints sollen zusammengelegt werden und eine Beschleunigung bewirken.
Gleichzeitig entwickelt und konsolidiert it@M mit dem medienpädagogischen Bedarfsmanagement im RBS die WLAN-Nutzungsszenarien und
WLAN-Umgebungen bzw. WLAN-Angebote für Unterricht und Schulbetrieb.
Die LHM-S stellt zeitlich mit dem WLAN-Ausbau abgestimmt, den Schulen die für den Unterricht notwendige WLAN-fähige Endgeräte-Ausstattung und die technischen Hintergrundsysteme zur Verfügung. Zudem wird auch die technische Nutzerqualifizierung der Lehrkräfte, um die Geräte im WLAN zuverlässig und sicher zu nutzen, sichergestellt.
Aktuell sind von insgesamt ca. 360 Schulen an ca. 300 Standorten, etwa 140 Schulen mit weitgehend flächendeckendem WLAN versorgt. Im Jahr 2022 werden rund 100 weitere Schulen mit WLAN ausgestattet und vorhandene betreuungsintensive WLAN Installationen an Schulen standardisiert. Es wird davon ausgegangen, dass Ende 2023 sämtliche Bestandsgebäude und Schulen mit WLAN versorgt sind. Neubauten werden direkt mit WLAN ausgestattet.
Eine Planung für alle im Jahr 2022 auszustattenden Schulen wird derzeit mit den intern Beteiligten abgestimmt und voraussichtlich Ende Januar 2022 kommuniziert.
Fördermittel zählen zu den sonstigen Einnahmen und sind bei der Einnahmenbeschaffung vor allen anderen Einnahmearten gem. Art. 62 Abs. 2 Halbsatz 2 GO zu beantragen. Auch im Rahmen des WLAN-Ausbaus
erfolgt dies selbstverständlich. In Frage kommen hier u.a. die Förderung gemäß „GLWANR – Glasfaser/WLAN-Richtlinie des Freistaats Bayern“ oder die „dBIR - Richtlinie zur Förderung der digitalen Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen“ (nicht abschließende Aufzählung). Das IT-Referat prüft, ggf. in Zusammenarbeit mit der LHM-S, und unter Einbeziehung der Stadtkämmerei, alle angebotenen Förderprogramme auf Anwendbarkeit und beantragt die Fördermittel fristgerecht.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.