2 Jahre Artenvielfalt – „Rettet die Bienen“ II: Naturwaldreservate in städtischen Wäldern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 12.2.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, die Waldflächen der Landeshauptstadt München und ihrer Gesellschaften in den Isarauen zwischen München und Landshut als Naturwaldreservate auszuweisen, um dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenzuwirken.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt teile ich Ihnen zu Ihrem Antrag vom 12.2.2021 Folgendes mit:
Naturwaldreservate sowie Naturwaldflächen sind gemäß Art. 12a Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG) naturnahe oder weitgehend naturnahe Waldflächen, die natürliche Waldgesellschaften repräsentieren und der Erhaltung und Erforschung solcher Wälder sowie der Sicherung der biologischen Vielfalt dienen sollen. Abgesehen von notwendigen Maßnahmen des Waldschutzes und der Verkehrssicherung finden in Naturwaldreservaten keine Bewirtschaftung und keine Holzentnahme statt.
Bis zum Jahr 2023 wird im Staatswald ein Netzwerk aus Naturwaldreservaten und Naturwäldern eingerichtet, das 10 Prozent des Staatswaldes umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht.
Der Naturwald, „Auwälder an der mittleren Isar“ auf Staatsforstflächen umfasst als größtes Auwaldschutzgebiet Bayerns 2.312 ha und verbindet auf rund 50 km Länge einen der artenreichsten Lebensräume vom Norden Münchens bis nach Landshut.
Sie fordern in Ihrem Antrag eine Arrondierung dieses Naturwaldes mit unmittelbar angrenzenden Wäldern im Besitz der Landeshauptstadt München und ihrer Tochtergesellschaften.Die Städtische Forstverwaltung München hat in dem von Ihnen angesprochenen Gebiet keinen Flächenbesitz. Die Stadtwerke München GmbH (SWM) sowie die Münchner Stadtentwässerung (MSE) besitzen dort in geringem Anteil Flächen. Daher wurden diese um Stellungnahmen gebeten.
Die SWM geben an, dass auf einigen der genannten Flächen kein Wald mehr existiere und auf dem Großteil der übrigen Flächen in den kommenden Jahren aufgrund technischer Anforderungen (DIN19700) eine Freistellung von Gehölzen erforderlich sei. Auf den wenigen verbleibenden Flächen seien künftig Baumaßnahmen vorgesehen, die einen Nutzungsverzicht verhindern würden.
Die MSE gab an, grundsätzlich die Ausweitung des Naturschutzes zum Erhalt des einzigartigen Lebensraumes für bedrohte Tier- und Pflanzenarten auf den Flächen des Klärwerks Gut Marienhof zu unterstützen. Jedoch sei neben den ökologischen Zielsetzungen der Flächennutzung auch die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit zu bedenken.
Um dem Auftrag der Abwasserentsorgung auch in Zukunft sicher nachkommen zu können, benötige die MSE Flächen, auf denen für zukünftige Kanal- und Klärwerksbaumaßnahmen Ausgleichs- und Ersatzflächen geschaffen werden könnten. Auch Ausgleichs- und Ersatzflächen würden eine fachgerechte Pflege und biologische Aufwertung der Flächen am Rande des bestehenden Naturwaldes der Bayerischen Staatsforsten ermöglichen. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte in München würden zudem ggf. Erweiterungsflächen für die Behandlung der steigenden Abwasserströme benötigt.
Da die Flächen am Klärwerk Gut Marienhof die einzigen dem MSE-Vermögen zugeordneten zusammenhängenden Grundstücksflächen seien, könnten nur diese für o.g. Zwecke genutzt werden. Es würde derzeit angestrebt, eine Gesamtbetrachtung der Flächen im Gebiet, um das Klärwerk Gut Marienhof mittels einer landschaftsplanerischen Prüfung zur Aufstellung eines Ökokontos in Auftrag zu geben.
Aufgrund der vorgenannten Stellungnahmen kann Ihrem Antrag leider nicht entsprochen werden. Im Zuge der Flächenaufnahme zur Schaffung eines Ökokontos sollte jedoch zusätzlich geprüft werden, ob sich zumindest Teile der Waldflächen am Rande des Klärwerksgeländes für die Aufnahme in ein Naturwaldreservat eignen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.