Hilfe für die Ukraine. Einrichtung einer zentralen Internetseite muenchen.de/ukraine
Antrag Stadtrat Michael Dzeba (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 3.3.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch die Öffentlichkeitsarbeit und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 3.3.2022 kann ich Ihnen mitteilen, dass die zentrale Internetseite zur Ukraine-Hilfe bereits seit 2. März unter http://muenchen.de/ukraine online ist und sowohl per Pressemitteilung vom selben Tag wie auch über die städtischen Social Media Kanäle breit kommuniziert wurde.
Auf der Seite finden sich sowohl Informationen für Personen, die die Ukraine und insbesondere Geflüchtete unterstützen wollen, wie auch Informationen für die Geflüchteten selbst. Die Inhalte werden laufend aktualisiert, sobald neue Informationen vorliegen.
Selbstverständlich sollen dort möglichst alle Informationen für Geflüchtete auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen. Allerdings ändern sich gerade in der Anlaufphase Informationen noch sehr häufig und meist auch sehr kurzfristig, sodass in der Regel mehrsprachige Infos zunächst nur bereitgestellt werden können, wenn sie bereits vom Informationsgeber mitgeliefert werden. Mit fortschreitender Konsolidierung der Strukturen und Verfahren können und werden die Informationen für Geflüchtete dann auch durchgängig auf Ukrainisch angeboten werden.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.