(16.3.2022 – teilweise voraus) Viele ukrainische Staatsbürger*innen haben in der vergangenen Woche versucht, Unterstützungsleistungen beim Amt für Wohnen und Migration zu beantragen. Um dem starken Anstieg der Antragszahlen zu begegnen, hat das Sozialreferat einige Sofortmaßnahmen ergriffen, sowohl was die Bearbeitung der Anträge insgesamt angeht, als auch die Situation direkt vor dem Gebäude in der Werinherstraße 89. Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Wir haben das Personal für die Bearbeitung der Anträge schon am Montag aufgestockt und schalten laufend weiter Personal zu. Die Unterkünfte in München sind informiert, dass die Menschen künftig direkt in die Werinherstraße gebracht werden, sobald eine Bearbeitung möglich ist. Menschen, die in München privat untergebracht sind, können sich direkt an die Sozialbürgerhäuser wenden. Au-ßerdem stellen wir sicher, dass Menschen, die akut einen Krankenschein benötigen und ältere Menschen vorgezogen werden.“ Die durchschnittliche Antragszahl im Bereich Asylbewerberleistungsgesetz beläuft sich normalerweise auf 50 Anträge in der Woche. Im Vergleich dazu haben die Mitarbeiter*innen im Amt für Wohnen und Migration am Montag Anträge für 900 Personen an einem einzigen Tag bearbeitet. Sozialreferentin Schiwy: „Uns ist bewusst, dass die Situation vor Ort schwierig ist, bitten jedoch auch um Verständnis, dass dieser explosionsartige Anstieg von Anträgen nicht aus dem Stand zu bewältigen ist. Wir bemühen uns gerade intensiv, die Situation vor Ort zu verbessern. Parallel laufen die Schulungen in den Sozialbürgerhäusern.“ Geflüchtete ukrainische Staatsbürger*innen mit Unterkunft in München können Bargeld, Kosten für die Unterkunft, Kleidung und Krankenscheine erhalten, sofern sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel und/ oder eine Krankenversicherung verfügen.
Menschen, die in einer Privatwohnung in München untergebracht sind, können diese Unterstützungsleistungen im zuständigen Sozialbürgerhaus beantragen. Welches der zwölf Münchner Sozialbürgerhaus für die Beantragung zuständig ist, richtet sich nach dem Wohnort. Das jeweils zuständige Sozialbürgerhaus ist zu finden unter http://www.muenchen.de/dienstleistungsfinder/muenchen/1060763.
Geflüchtete ukrainische Staatsbürger*innen, die in einer Unterkunft oder in einem Hotel in München untergebracht sind, können Unterstützungsleistungen beantragen im Amt für Wohnen und Migration, Werinherstraße 89.
Für die Beantragung ist ein Termin notwendig. Das Amt für Wohnen und Migration steht mit den Unterkünften in Kontakt und informiert diese über freie Termine. Menschen, die Unterstützungsleistungen beantragen möchten, werden dann nach Absprache mit Bussen in die Werinherstraße gebracht. Wer akut einen Krankenschein für eine ärztliche Behandlung benötigt, kann jederzeit in die Werinherstraße 89 kommen oder dorthin gebracht werden.
Wer außerhalb von München untergebracht ist, muss sich an die Behörden vor Ort wenden.