Klimaschutz konkret: Biotopholz – Anteil in den Münchner Wäldern erhöhen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Heike Kainz, Manuel Pretzl, Sebastian Schall und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 5.8.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München auf, den Anteil von sogenanntem „Biotopholz“ (Totholz) schrittweise unter Berücksichtigung des Konzepts des Prozessschutzes auf 25 Kubikmeter pro ha Waldfläche zu erhöhen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 5.8.2021 teile ich Ihnen gerne Folgendes mit:
Unter dem Begriff „Totholz“ versteht man im forstlichen Sinne bereits abgestorbene stehende und liegende Bäume oder Teile davon, wie beispielsweise Äste und Wurzeln.
Der Begriff „Biotopholz“ bzw. „Biotopbaum“ meint im forstlichen Sinne lebende Bäume, die besondere Strukturen für Lebewesen aufweisen, beispielsweise Baumhöhlen. Diese Bäume werden besonders geschützt und dürfen bei Durchforstungsmaßnahmen nicht entnommen werden.
Sowohl Totholz als auch Biotopbäume stellen wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Lebewesen dar und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in unseren Wäldern.
Die Städtische Forstverwaltung ist aufgrund der ihr verliehenen Naturlandzertifizierung sowie des betriebseigenen Naturschutzkonzeptes angehalten, einen Totholzanteil von 10% des Vorratsvolumens vorzuhalten. Dies entspricht etwa 25-30m³ pro Hektar. Zusätzlich sollen langfristig durchschnittlich zehn Biotopbäume pro Hektar Waldfläche ausgewiesen werden.Der Waldzustand wird in den Städtischen Forsten in regelmäßigen Abständen mittels einer Stichprobeninventur im Zuge der sogenannten „Forsteinrichtung“ erfasst.
In der letzten Teil-Forsteinrichtung des Städtischen Waldes im Jahr 2014 gab es durchschnittlich 10,4 Biotopbäume (17,2 Vorratsfestmeter) pro Hektar sowie 16,6 Vorratsfestmeter stehendes und liegendes Totholz pro Hektar Forstbetriebsfläche. In Summe entspricht dies 33,8 Vorratsfestmetern Totholz und Biotopholz pro Hektar.
Die Städtische Forstverwaltung erhöht damit die Artenvielfalt in den Wäldern mittels Schaffung geeigneter Strukturen aktiv. Totholzanreicherung und Biotopbaumausweisung ist hierbei als ein permanenter Prozess zu verstehen.
Aufgrund des durch nachhaltige Waldbewirtschaftung vorangetriebenen Waldumbaus wird künftig die gewünschten Menge an Totholz und Biotopbäumen natürlich weiter erhöht. Der Anteil der Fichten, die aus Waldschutzgründen bei beginnendem Absterbeprozess schnell entnommen werden müssen, wird zunehmend geringer. Laubhölzer hingegen können auch im Absterbeprozess im Wald verbleiben und dadurch langfristig wertvolle Lebensräume darstellen.
Dem Antrag wird so Rechnung getragen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.