Ausländerkriminalität innerhalb der LHS München – Bewertung und Gegenmaßnahmen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AFD) vom 21.7.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 21.7.2021 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet. Aufgrund erhöhten Arbeitsaufkommens war eine fristgerechte Beantwortung der Anfrage nicht möglich.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Bereits seit Jahren stellen in der Landeshauptstadt München Nichtdeutsche rund die Hälfte der einer Straftat Tatverdächtigen (TV) pro Jahr. Zuletzt waren es laut aktuellem Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums ohne Berücksichtigung ausländerrechtlicher Verstöße 48,5% der TV im Stadtgebiet. In manchen Teilbereichen wurden sogar noch signifikant höhere Anteile ermittelt, so etwa von rund 55% der Gewaltverbrechen.
Bemerkenswert ist dies insbesondere eingedenk des deutlich geringeren Bevölkerungsanteils dieser Personengruppe. So hatte laut Statistischem Jahrbuch 2020 nur 28,5% der Münchner Wohnbevölkerung keine deutsche Staatsbürgerschaft. Es liegt also eine erhebliche Häufung von Nichtdeutschen unter den Kriminellen der Landeshauptstadt vor.
Sozioökonomische oder altersbedingte Erklärungsmuster hierfür greifen offensichtlich zu kurz. Selbst das Polizeipräsidium hält fest, dass in allen Al- tersgruppen die nichtdeutschen TV überrepräsentiert sind. Auch der immer wieder vorgebrachte Hinweis auf eine mögliche statistische Verzerrung durch Touristen und sonstige Ortsfremde, scheint vor dem Hintergrund des Corona-Jahres 2020 hinreichend entkräftet.
Die statistische Überrepräsentanz gilt im Übrigen, ausgehend von ihrem städtischen Bevölkerungsanteil von 2,1%, im besonders dramatischen Maße für sogenannte Zuwanderer, welche bei einem TV-Anteil von 11,1%, um das Fünffache überrepräsentiert sind.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1.1:
Wie bewertet der Oberbürgermeister das offensichtlich im nichtdeutschen Teil der Stadtgesellschaft besonders ausgeprägte Risiko straffällig zu werden?
Frage 1.2:
Worin werden die wesentlichen Ursachen für die erhebliche statistische Überrepräsentanz von ausländischen TV in der Landeshauptstadt gesehen?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Unabhängig von der Frage, ob das Kriterium „Ausländer“ überhaupt eine Bedeutung hat, um Kriminalität zu erklären, ist zunächst festzustellen, dass durch die erfolgreiche Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden und der Tätigkeit von Justizbehörden und Gerichten die Anzahl von Straftaten und Tatverdächtigen in der Landeshauptstadt München rückläufig ist. Dies gilt sowohl für die Gruppe der deutschen Tatverdächtigen als auch die Gruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen. München ist die sicherste Stadt Europas.
Das Bundeskriminalamt führt im PKS-Jahrbuch 2019 Band 3 aus: „Die tatsächliche Belastung von hier lebenden Nichtdeutschen im Vergleich zu den Deutschen ist aus mehreren Gründen nicht bestimmbar. Das doppelte Dunkelfeld in der Bevölkerungs- und in der Kriminalstatistik, der hohe Anteil ausländerspezifischer Delikte und die Unterschiede in der Alters-, Geschlechts- und Sozialstruktur stehen einem wertenden Vergleich entgegen“. Diese Einschätzung spiegelt sich auch im Sicherheitsreport des Polizeipräsidiums München wider. So waren beispielsweise auch im Jahr 2020, entgegen den von Ihnen in der Stadtratsanfrage geäußerten Vermutungen, 39,6% der nichtdeutschen Tatverdächtigen ortsfremde Täter. Hinsichtlich der statistisch erfassten Gruppe der „Zuwanderer“ führt das Polizeipräsidium München im Sicherheitsreport aus: „Bei der Bewertung von Kriminalität durch Zuwanderer müssen strukturelle (die überwiegend männliche, jüngere Altersgruppe) und kulturelle Aspekte sowie die Unterbringungssituation im Vergleich zur deutschen Wohnbevölkerung berücksichtigt werden. Eine differenzierte Interpretation der Kriminalitätsbelastung von Zuwanderern ist deswegen notwendig.“ Auch dies spiegelt sich zweifelsohne in den Zahlen des Sicherheitsreport wider. So wurden beispielsweise 21,5% der von „Zuwanderern“ begangenen Rohheitsdelikte in Asylbewerberunterkünften begangen.
Die von Ihnen gesehene „Offensichtlichkeit“ ist nicht gegeben, vielmehr ist eine differenzierte Betrachtung der Daten und Fakten des Sicherheitsreports notwendig.Unabhängig von der Frage der Staatsangehörigkeit und von statistischen Erhebungen ist es dennoch notwendig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Straftaten möglichst schon präventiv zu begegnen.
Frage 2.1:
Welche Maßnahmen ergreift die Landeshauptstadt, um diesem Problem präventiv entgegenzuwirken?
Frage 2.2:
Welche konkreten Maßnahmen (Unterstützung von Einzelprojekten, Vereinen und Organisationen, etc.) werden als die Wichtigsten in diesem Zu- sammenhang angesehen?
Frage 2.3:
Wird die Wirksamkeit dieser Maßnahmen regelmäßig evaluiert und falls dies der Fall ist, wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Antwort des Sozialreferates:
Die Landeshauptstadt München (LHM) möchte allen Bürger*innen Angebote machen, um tragfähige Lebens- und Berufsperspektiven entwickeln zu können.
In Bezug auf Angebote zur Gewaltprävention wirken in München unterschiedliche Behörden und Dienststellen im Rahmen einer integrierten Präventionsstrategie zusammen. Diese Maßnahmen richten sich an alle Personen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. An Münchner Schulen werden z.B. regelmäßig Programme zur Gewaltprävention für alle Schüler*innen angeboten.
Die Maßnahmen und Projekte als solche werden regelmäßig evaluiert, die Wirksamkeit im Sinne der Fragestellung ist mangels Datenlage nicht auswertbar.
Frage 3.1:
Vor dem Hintergrund der extremen Überrepräsentanz von Zuwanderern unter den einer Straftat Tatverdächtigen, wie wägt der Oberbürgermeister die legitimen Sicherheitsinteressen der Münchner Bevölkerung ab, gegen die Forderungen großer Teile des Stadtrates, in der Landeshauptstadt noch mehr Zuwanderer als rechtlich verpflichtend aufzunehmen?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Wie bereits ausgeführt, ist im Hinblick auf die „Überrepräsentanz“ eine differenzierte Betrachtung der statistischen Erhebungen notwendig. Die Sicherheit in den Städten und Gemeinden berührt das Leben der Menschengrundlegend und stellt einen wesentlichen Faktor für die Lebensqualität in unserer freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung dar. Es ist ein zentrales Bedürfnis der Menschen, vor Kriminalität geschützt zu werden und frei von der Furcht vor Straftaten und Unsicherheitsgefühlen zu leben. Die Landeshauptstadt München wird daher auch weiterhin, gemeinsam mit den staatlichen Sicherheitsbehörden, ein hohes Maß an Sicherheit im Stadtgebiet sicherstellen. Dieses hohe Maß an Sicherheit wird durch die zusätzliche Aufnahme von Menschen aus Gründen der Humanität nicht beeinträchtigt.
Frage 3.2:
Wird sich der Oberbürgermeister aufgrund der im Sicherheitsreport veröffentlichten Zahlen und Fakten, künftig für die konsequente Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger ausländischer Straftäter einsetzen?
Antwort des Kreisverwaltungsreferates:
Es entspricht bereits jetzt der gängigen Praxis der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München, dass straffällig gewordene Ausländer*innen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, konsequent abgeschoben werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, d.h. insbesondere keine Abschiebungshindernisse bzw. -verbote einer Abschiebung entgegenstehen und die Organisation der Rückführung durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen abgeschlossen ist.