Postversorgung I – Kooperation von Sparkasse und Postdienst anstreben
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 16.2.2022
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 16.2.2022 führen Sie Folgendes aus:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, zu prüfen, wie künftig in Sparkassenfilialen neben Finanzdienstleistungen auch Postdienstleistungen angeboten werden können.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine Angelegenheit, deren Besorgung weder dem Stadtrat noch dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.2.2022 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Stadtsparkasse München ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter der Trägerschaft der Landeshauptstadt München. Eine Sparkasse wird vom Verwaltungsrat verwaltet und die laufenden Geschäfte werden vom Vorstand geführt (Art. 5 Abs. 1, 2 Gesetz über die öffentlichen Sparkassen – SpkG).
Die Stadtsparkasse München wurde um Stellungnahme gebeten. Sie teilt Folgendes mit:
„Die Deutsche Post arbeitet mit der Postbank zusammen. Die Postbank ist eine Marke und Zweigniederlassung der Deutschen Bank mit Schwerpunkt Privatkunden und Geschäftskunden (insbesondere standardisiertes Mengenkundengeschäft). Demzufolge darf die Deutsche Post mit keiner anderen Bank in deren Räumlichkeiten zusammenarbeiten. Hier müsste die Zentrale der Deutschen Post AG auf Vorstandsebene eine generelle Neuausrichtung bei der Kooperation mit Banken und Kreditinstituten vorgeben.
Des Weiteren legt die Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) in § 2 Nr. 3 und § 3 Nr. 2 PUDLV fest, dass es möglich sein muss, Briefe und Pakete werktäglich – inklusive samstags – einzuliefern. Anders als diePostbank hat die Stadtsparkasse München nur Montag bis Freitag geöffnet. Unabhängig von dieser Sachlage ist die Postbank (inkl. Kooperationspartner im Wertpapier- und Versicherungsgeschäft) auch als Wettbewerber zur SSKM zu sehen. Aus Sicht der SSKM müsste man hier unterscheiden zwischen Mitarbeiterbedienten Postdiensten (in gemeinsamen Räumlichkeiten) und ausgewählten SB-Dienstleistungen z.B. Paketstationen (mit klar abgetrennten Zugangsbereichen):
Bei Mitarbeiterbedienten Dienstleistungen sind direkte und indirekte Ansprachen unserer Kunden*innen zu Angeboten des Wettbewerbers Postbank zu erwarten. Die Erweiterung des Angebotes um Postdienste führt zudem zu einer Erhöhung der Kundenfrequenz in den Räumlichkeiten der SSKM. Hieraus sind erhebliche Beeinträchtigungen hinsichtlich Geräuschkulisse und Vertraulichkeit für unsere Kunden*innen zu erwarten. In bestimmten Zeitfenstern sind Schlangenbildungen wegen Postdiensten zu erwarten, die zudem zu erheblichen Störgefühlen bei unseren Kunden*innen führen können (insbesondere auch bei Anhalten der Maßnahmen wegen der Covid-Pandemie). Die praktische Umsetzung einer solchen Kooperation würde somit bauliche Maßnahmen (Sicherstellung Ruhe und Vertraulichkeit, getrennte Laufwege, getrennte ‚Schalterflächen‘, unterschiedliche Öffnungszeiten) erfordern, deren Investitionskosten einen wirtschaftlichen Erfolg einer solchen Kooperation zusätzlich schmälern würden.
Abgesehen davon hat die SSKM – im Rahmen des öffentlichen Auftrages – eine Finanz-Fürsorgepflicht für das Geschäftsgebiet und ihre Kunden*innen. Die Aufrechterhaltung von angemessen Beratungs- und Servicestandards wird bei einer Kooperation in gemeinsamen Räumlichkeiten beeinträchtigt. Darüber hinaus ist mit einer Schwächung unserer Kernkompetenz als Finanzdienstleister bei Aufnahme von Postdienstleistungen in Sparkassenfilialen zu rechnen – insbesondere im Wettbewerb mit anderen Kreditinstituten.
Das Angebot ausgewählter SB-Dienstleistungen (z.B. Paketstationen, Briefmarkenautomaten, mit klar abgetrennten Zugangsbereichen) wäre aus Sicht der SSKM hingegen denkbar, sofern diese keinen ‚Interessenskonflikt‘ mit eigenen Angeboten der SSKM darstellen (keine Geldautomaten, Serviceterminals o.ä.). Allerdings nur unter Vorbehalt eines positiven Business Cases sowie der baulichen Realisierbarkeit. Auf diese Weise könnten zumindest bestimmte Dienstleistungen im Sinne der Daseinsvorsorge befriedigt werden. Ein solches Zusammenarbeitsmodell würde jedoch ebenfalls von der Zustimmung der Deutschen Post und ihrer Kooperationspartner abhängen.Fazit:
Grundsätzlich steht das Kooperationsverbot auf Seiten der Deutschen Post sowie das PUDLV einer Aufnahme von Postdienstleitungen in den Räumlichkeiten der SSKM entgegen. Mitarbeiterbediente Dienstleistungen (in gemeinsamen Räumlichkeiten) sind – aus Sicht unserer Kunden*innen als auch aus Sicht der SSKM – als negativ und nicht praktikabel zu bewerten. Das Angebot ausgewählter SB-Dienstleistungen wäre aus Sicht der SSKM denkbar – vorbehaltlich eines positiven Business Cases, der baulichen Realisierbarkeit sowie einer Kooperationsbereitschaft seitens der Deutschen Post und ihrer Partner.“
Aus Sicht der Stadtkämmerei ist damit festzustellen, dass die beantragte Prüfung, wie künftig in Sparkassenfilialen neben Finanzdienstleistungen auch Postdienstleistungen angeboten werden können, ergeben hat, dass sowohl rechtliche wie auch vertragliche Gründe einer Umsetzung entgegenstehen. Die Stadtsparkasse München bewegt sich in einem intensiven Wettbewerbsumfeld. Seitens des Sparkassenträgers Landeshauptstadt München müssen daher die geschäftspolitischen Bedenken der Stadtsparkasse sehr ernst genommen werden. Es ist zu begrüßen, dass sich die Stadtsparkasse München für das Angebot ausgewählter SB-Dienstleistungen aufgeschlossen zeigt, um für die betroffenen Postkunden eine Verbesserung zu erreichen.
Aus Sicht der Stadtkämmerei ist eine regionale Kooperation jedoch nicht realistisch und müsste vielmehr zwischen der Deutschen Post und der Sparkassen-Finanzgruppe bundesweit für die Sparkassen umgesetzt werden.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.