Ein zweischneidiges Urteil – zwei Windparks in Norwegen für unzulässig erklärt
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 14.10.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 14.10.2021 führen Sie als Begründung aus: „Einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) vom 11.10.2021 zufolge, erklärte das Oberste Gericht in Norwegen zwei Windparks für unzulässig. Hierbei handelt es sich um die Windkraftanlagen in Storheia und Roan in Zentralnorwegen. Gründe für die Unzulässigkeit seien die damit einhergehende Beeinträchtigung der kulturellen Rechte des Volkes der Samen (Ureinwohner), der Verstoß gegen internationale Konventionen sowie die damit einhergehenden Enteignungen. Die Kläger gehen von einer Auflösung der Windparks und dem vollständigen Rückbau aus. Das Gericht selbst ließ jedoch offen, was mit den 151 Windturbinen umfassenden Windparks geschehen soll. An einem der Windparks (Roan), der von Roan Vind betrieben wird, ist die Stadtwerke München GmbH (SWM) gemeinsam mit TroenderEnergie und Nordic Wind Power beteiligt. Daher frage ich den Oberbürgermeister:
1. Welche rechtlichen und finanziellen Auswirkungen hat das Gerichtsurteil auf die Stadtwerke München GmbH? Werden Möglichkeiten gesehen, den vom Urteil betroffenen Windpark Roan weiter zu betreiben? Welche Verpflichtungen würden ggf. daraus erwachsen?
2. Kann die Strategie, bis 2025 so viel Ökostrom in eigenen Anlagen zu produzieren, wie in ganz München verbraucht wird, mit diesem Urteil noch gehalten werden?“
Die in Ihrer Anfrage angesprochene Stadtwerke München GmbH (SWM) hat zu Ihren Fragen wie folgt Stellung genommen:
„Die Genehmigung für den Bau und den Betrieb des Windparks Roan, an dem sich die SWM zwei Jahre nach dessen vollständiger Fertigstellung mit rund 29% beteiligt haben, wurde von der norwegischen Direktion für Wasserressourcen und Energie, einer Behörde des norwegischen Ministeriums für Petroleum und Energy, erteilt.
Das Ministerium hat am 27.10.2021 eine Pressemeldung veröffentlicht, der zufolge es prüft, welche Auswirkungen das Urteil auf die Windparks hat. Die Auswirkungen des Urteils sind daher noch unklar. In seiner Pressemitteilung hat das Ministerium aber mitgeteilt, dass es keine Einschränkung des Betriebs der Windparks verfügen wird, bis eine gründliche Analyse abgeschlossen wurde.Das Ministerium hat insoweit bekannt gegeben, die Erteilung einer neuen, angepassten Genehmigung zu prüfen. Zunächst sucht die Ministerin jedoch das Gespräch mit den Repräsentanten der Sámi. Die SWM erwarten einen längeren Klärungsprozess.
Aktuell befindet sich der Windpark Roan unverändert in Betrieb. Die SWM gehen derzeit davon aus, dass etwaige wirtschaftliche Konsequenzen des Urteils von der genehmigenden Behörde oder den Unternehmen zu tragen sind, die den Windpark errichtet haben.
Der Windpark Roan steht mit jährlich rund 240 GWh für ca. 3% des bis 2025 bei der Erzeugung von Ökostrom durch die SWM zu erreichenden Mengenziels. Die SWM gehen weiterhin davon aus, das Ziel der Ausbauoffensive Erneuerbare Energien zu erreichen.“