Gegen Gewalt und Drohungen bei politischem Protest
Antrag Stadträte Professor Dr. Jörg Hoffmann (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion), Manuel Pretzl (CSU-Fraktion), Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) und Hans-Peter Mehling (Freie Wähler) vom 18.1.2022
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Sie haben am 18.1.2022 für die Vollversammlung am 19.1.2022 den Dringlichkeitsantrag Nr. 20-26/A 02302 folgenden Inhalts gestellt: „Der Münch- ner Stadtrat spricht sich gegen jede Form von Gewalt gegen Sachen und Gewalt und Drohungen gegen Menschen im Rahmen von politischen Pro- testen aus.“
Im Antrag führen Sie Folgendes aus:
„Der Münchner Stadtrat beschließt folgende Resolution: Gegen Gewalt und Drohungen bei politischem Protest
Der Münchner Stadtrat spricht sich gegen jede Form von Gewalt gegen Sachen und Gewalt und Drohungen gegen Menschen im Rahmen von politischen Protesten aus.
Am vorvergangenen Wochenende wurde, wie in jüngster Zeit leider sehr häufig, durch Gewalt gegen Sachen sowie Drohungen gegen Menschen auf ein politisches Anliegen aufmerksam gemacht. Im Forst Kasten wurde ein Holzrückezug der Forstverwaltung stark beschädigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forstverwaltung sind verschreckt und eingeschüchtert. Der Sachschaden ist hoch. Die Tat wurde von vermeintlichen Klimaaktivisten verübt.
Aktionen wie die vom Wochenende sollen den demokratischen Rechtsstaat delegitimieren.
Hiergegen wenden wir uns mit allem Nachdruck.
Die Mitglieder des Münchner Stadtrats stehen zum demokratischen Entscheidungsprozess.
Wir lehnen Gewalt als Ausdruck der politischen Meinung strikt ab“.
Die Vollversammlung des Münchner Stadtrates hat am 19.1.2022 zu TOP C 3 beschlossen, dass die Dringlichkeit nicht zuerkannt wird und der Dringlichkeitsantrag Nr. 1754 damit erledigt ist.
Aufgrund des Sachverhalts, der eindeutigen Rechtslage und der Zuständigkeit von Polizei und Justiz für die Strafverfolgung erlaube ich mir, Ihren Antrag anstelle einer Stadtratsvorlage als Brief zu beantworten.Den polizeilichen Ermittlungen kann die Landeshauptstadt München nicht vorgreifen. Bei dem in Ihrem Antrag genannten Sachverhalt können indes politisch motivierte strafbare Handlungen nicht ausgeschlossen werden. Im Münchner Stadtrat besteht unstreitig darüber Einigkeit, dass Gewalt kein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein darf. Dies hat der Stadtrat bereits bestätigt. Der Stadtrat hat am 13.12.2017 in einer Resolution unter anderem die schärfste Verurteilung aller Formen politisch motivierter Gewalt ausgesprochen (Beschluss zur Sitzungsvorlage 14/20 V 10165).
Straftaten wie die Beschädigung öffentlichen Eigentums (§ 303 StGB) werden von den zuständigen Staatsorganen erfasst, verfolgt und geahndet. Die zuständigen Organe haben unverzüglich Ermitt-lungen aufgenommen. Deren Ergebnis liegt noch nicht vor. Ich gehe davon aus, dass im Stadtrat niemand Straftaten dieser Art ungeachtet ihres Motivs gutheißt. Alle demokratisch und rechtsstaatlich denkenden und handelnden Vertreterinnen und Vertreter der Landeshauptstadt München und ich als Oberbürgermeister lehnen Gewalt als Ausdruck politischer Meinung strikt ab. Wir stellen uns entschieden gegen jede Delegitimierung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Nicht hingenommen werden kann, dass unsere nachhaltig wirtschaftenden städtischen Dienstkräfte in der Forstverwaltung durch Straftaten eingeschüchtert werden. Hier wurde außerdem teures Gerät der städtischen Forstverwaltung als Eigentum der Landeshauptstadt München und somit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beschädigt. Mit diesen Maschinen pflegen unsere Dienstkräfte die städtischen Waldbestände und fördern eine aktive Entwicklung zum klimatoleranten Wald. Wir sollten dennoch nicht zu jedem Anlass den Anschein erwecken, dass diese Haltung jeweils durch eine eigene Resolution des Münchner Stadtrats bekräftigt werden müsste. Dies würde in gehäufter Verwendung dem Instrument der Resolution auch etwas von seiner Bedeutung nehmen.
Ich bitte deshalb um Ihr Verständnis, dass es hier der von Ihnen geforderten Resolution nicht bedarf.
Ich bitte, von obigen Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.