Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Erhaltungssatzungen „Gärtnerplatzviertel“ und „Glockenbachviertel“ in den Stadtbezirken 1 und 2 erlassen. Nach Bestätigung durch die Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt wird die Satzung „Gärtnerplatzviertel“ mit unbefristeter Geltungsdauer und die Satzung „Glockenbachviertel“ mit befristeter Geltungsdauer in Kraft treten. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Der heute gefasste Beschluss zeigt, dass wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen, um bezahlbare Wohnungen in München zu bewahren. Es ist besonders erfreulich, dass wir die bestehenden Erhaltungssatzungsgebiete nicht nur erhalten, sondern auch noch vergrößern konnten.“ Das bisherige Erhaltungssatzungsgebiet „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ wurde jetzt räumlich in zwei Satzungsgebiete aufgeteilt. Das „Gärtnerplatzviertel“ konnte mit etwas vergrößertem Umgriff unbefristet erlassen werden. Das „Glockenbachviertel“ wurde befristet bis Ende 2023 erlassen und wird dann erneut im Zusammenhang mit der räumlich angrenzenden Erhaltungssatzung „Dreimühlenviertel/Baldeplatz“ untersucht. In der Landeshauptstadt München gibt es damit insgesamt 37 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen rund 334.600 Einwohner*innen in 192.400 Wohnungen leben.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten werden. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht. Weitere Infos sind unter muenchen.de/erhaltungssatzung zu finden.